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Familie; Elterngeld beantragen
Kurzbeschreibung
Elterngeld sichert Ihr Einkommen während Sie mehr Zeit für die Familie haben. Sie können Elterngeld bei uns in der Elterngeldstelle beantragen oder den Onlineantrag nutzen.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Eltern nach der Geburt Ihres Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen und erziehen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Das Elterngeld gibt es in den drei Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Die Varianten können Sie miteinander kombinieren.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer das Elterngeld für welchen Zeitraum in Anspruch nimmt. Hier gilt es nur zu beachten, dass in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes ein gleichzeitiger Basiselterngeld-Bezug beider Elternteile nur in einem Lebensmonat möglich ist. In Ihrem Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Bezugsvariante (Basiselterngeld/ ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Zu unseren Servicezeiten
montags bis donnerstags
08:30 Uhr – 12:00 Uhr
beraten wir Sie ohne vorherige Terminvereinbarung gerne persönlich.
Nutzen Sie auch gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular um uns telefonisch oder schriftlich zu erreichen.
- Geburtsurkunde mit dem Vermerk „zur Beantragung von Elterngeld“ oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Das Elterngeld kann frühestens ab Geburt des Kindes beantragt werden. Es wird nach Lebensmonaten gezahlt.
Die Zahlung erfolgt rückwirkend nur für drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat der Antragstellung.
Differenzierung Basiselterngeld / ElterngeldPlus / Partnerschaftsbonus
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld können Sie für 12 Monate erhalten. Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zu Hause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate. Alleinerziehende können für höchstens 14 Monate Elterngeld erhalten. Bei besonders früh geborenen Kindern können Sie den Bezug von Basiselterngeld verlängern.
Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen. Die Bezugsmonate können Sie zwischen beiden Elternteilen frei aufteilen. Jeder kann zwischen 2 und 12 Monaten nutzen.
Während Sie Basiselterngeld erhalten, können Sie in Teilzeit arbeiten, jedoch höchstens bis zu 32 Stunden pro Woche.
ElterngeldPlus
Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann es sich lohnen, statt 1 Monat Basiselterngeld, 2 Monate ElterngeldPlus in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld.
ElterngeldPlus ist besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen. Wenn Sie neben dem Elterngeld Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben, kann das monatliche ElterngeldPlus auch höher als die Hälfte vom monatlichen Basiselterngeld sein. Trotzdem können Sie das ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen. Dadurch steht Ihnen insgesamt mehr Elterngeld zu.
Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, haben Sie Anspruch auf bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, den sogenannten Partnerschaftsbonus. Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.
Den Partnerschaftsbonus können Eltern für mindestens zwei und maximal vier Monate beantragen. Alleinerziehende haben Anspruch auf den gesamten Partnerschaftsbonus.
Es ist nicht nötig, dass Sie in jeder einzelnen Woche genau in diesem Umfang Teilzeit arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden Sie im jeweiligen Lebensmonat des Kindes durchschnittlich arbeiten. Dabei kommt es auf die Stunden an, die Sie tatsächlich arbeiten.
Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, geben Sie im Antrag an, wie viele Partnerschaftsbonusmonate Sie nehmen und auf welche Monate Sie diese verteilen möchten.
Höhe des Elterngeldes
Das Elterngeld wird der betreuenden Mutter oder dem betreuenden Vater ausgezahlt.
Wir bemessen das Nettoeinkommen in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes.
Steuerfreie Einkünfte, sonstige Bezüge oder Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.
Auch Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, können Elterngeld beantragen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beträgt das Basiselterngeld mindestens 300 Euro bzw. das ElterngeldPlus 150 Euro monatlich.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ersetzt mindestens 65% Ihres bisherigen Einkommens (ab einem Einkommen von 1.240 Euro).
Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Den Mindestbetrag von 300 Euro können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten.
Wenn Sie neben dem Elterngeld Einkommen haben, zum Beispiel weil Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, dann verringert sich Ihr Elterngeld dadurch. Das Basiselterngeld ersetzt dann nicht 65% des bisherigen Einkommens, sondern 65% vom Unterschied zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen danach.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, also mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich. Dafür bekommen Sie es doppelt so lange.
Wenn Sie neben dem Elterngeld Einkommen haben, dann kann das monatliche ElterngeldPlus höher sein als das halbe monatliche Basiselterngeld.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die
- in Deutschland leben,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt wohnen,
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten und
- im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 200.000 Euro hatten (Alleinerziehende / Paargemeinschaften).
Das Elterngeld kann schriftlich oder online beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, jedoch nur für die Zukunft bzw. für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge.
Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können auch nachträglich in Basiselterngeld-Monate umgewandelt werden.
Änderungen beantragen Sie bitte schriftlich bei der Elterngeldstelle. Über den Onlineantrag können leider keine Änderungen beantragt werden.
Es fallen für die Beantragung von Elterngeld keine Kosten oder Gebühren an.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Datenschutzinformation - Elterngeld
- Antragsformular BEEG NRW Stand April 2024
- Gewinnermittlung nach Geburt BEEG NRW Stand April 2024
- Gewinnermittlung vor Geburt BEEG NRW Stand April 2024
- Hinweisblatt BEEG NRW Stand April 2024
- Angaben zu Steuern und Sozialabgaben Selbstständige BEEG NRW Stand April 2024
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Leistungen (Amt)
-
- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
-
- Fachstelle behinderte Menschen im Beruf, Elterngeld, Bildung und Teilhabe (Abteilung)
-
- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
-
- Servicebüro der Kreisverwaltung
-
- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Klaudia Wardowski
Sachbeabeiter/in Elterngeld (K-N) und Elternzeit- Telefon:
- 05221 13-1137
-
Frau Christina Behring
Sachbearbeiter/in Elterngeld (P-V) und Elternzeit- Telefon:
- 05221 13-1138
-
Frau Ina Schäfer
Sachbearbeiter/in Elterngeld (E-J und O) und Elternzeit- Telefon:
- 05221 13-1169
-
Herr Oguz Güler
Sachbeabeiter/in Elterngeld (A-D und W-Z) und Elternzeit- Telefon:
- 05221 13-1139