BIS: Suche und Detail

Fahrerlaubnis; Erteilung Streckenführerschein (Ausnahme vom Mindestalter) beantragen

ENTWURF

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Sie benötigen aus beruflichen oder schulischen Gründen die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug zu führen, auch wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind? Dann beantragen Sie bei uns in der Führerscheinstelle einen sogenannten Streckenführerschein.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • schriftlicher begründeter Antrag
  • nach Aufforderung medizinisch-psychologisches Gutachten

Ausnahmen vom Mindestalter entscheiden wir je nach Einzelfall.

Eine Fahrerlaubnis bekommt man in der Regel erst ab dem 18. Lebensjahr. Bevor die Führerscheinstelle eine Ausnahme bewilligt, stellen Sie bitte einen Antrag und legen Sie nach Aufforderung ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor. Dieses Gutachten beauftragen Sie bitte bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung auf eigene Kosten. Erst nach einer positiven Begutachtung können wir Ihnen eine Ausnahme vom Mindestalter erteilen. Eine Übersicht der verschiedenen Mindestalter finden Sie unter den Downloads.

Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.