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Fahrerlaubnis; Internationalen Führerschein beantragen
Kurzbeschreibung
Aktueller Hinweis zur Online-Terminbuchung
Aufgrund der aktuell hohen Terminnachfrage im Straßenverkehrsamt kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können. Sofern möglich, werden montags, dienstags, mittwochs und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Sie wollen demnächst in einem Land außerhalb Europas Auto fahren oder sich ein Auto mieten? Dann empfehlen wir Ihnen einen internationalen Führerschein.
Für Fahrten in Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, raten wir Ihnen, sich einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. Da dieser nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines ist, führen Sie bitte beide Führerscheine mit sich.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- EU-Kartenführerschein (besitzen Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein, muss dieser erst getauscht werden)
Der internationale Führerschein ist ab dem Tag, an dem er ausgestellt wurde, drei Jahre gültig. Er kann nicht verlängert werden.
Wir stellen Ihnen nur dann einen internationalen Führerschein aus, wenn Sie den EU-Kartenführerschein besitzen. Beantragen Sie den internationalen Führerschein bitte persönlich bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt.
Sollten Sie noch einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, beantragen Sie vorab einen Umtausch in den EU-Kartenführerschein. Weitere Angaben hierzu finden Sie unter den Links.
Der Internationale Führerschein wird bei Antragstellung direkt vor Ort im Straßenverkehrsamt angefertigt, sofern bei Antragstellung bereits ein EU-Kartenführerschein vorgelegt wird.
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 988-444
-
Auskunft Straßenverkehrsamt (Telefonzentrale)
- Telefon:
- 05223 988-3
-
Herr Schmerz
Abteilungsleitung- Telefon:
- 05223 988-553