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Güter- oder Personenbeförderung; Gewerbliche Güter- und Personenbeförderung (Schlüssel 95) eintragen

ENTWURF

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Sie möchten gewerblich als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer beziehungsweise als Busfahrerin oder Busfahrer im Güter- oder Personenbeförderungsverkehr tätig sein? Dann müssen wir eine sogenannte Schlüsselziffer in Ihren Führerschein eintragen. Dieser weist nach, dass Sie die erforderliche Weiterbildung gemacht haben.

Die Weiterbildung besuchen Sie bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Sie müssen keine Prüfung ablegen, erhalten am Ende aber eine Teilnahmebescheinigung. Alle fünf Jahre frischen Sie Ihre Kenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung auf.

 

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • bisheriger EU-Kartenführerschein
  • Teilnahmebescheinigungen über die Weiterbildung im Original

Fristen sind nicht zu beachten.

  • Sie sind Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat beschäftigt.
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
  • Sie haben eine Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.

Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.