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Fahrerlaubnis; EU-Führerschein umtauschen

Kurzbeschreibung

Aktueller Hinweis zur Online-Terminbuchung

Aufgrund der aktuell hohen Terminnachfrage im Straßenverkehrsamt kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können. Sofern möglich, werden montags, dienstags, mittwochs und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Sie haben noch keinen EU-weit gültigen Führerschein und müssen ihn umtauschen?

Das können Sie erledigen

  • im Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder
  • in der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt in Kirchlengern.

Den Antrag zum Selberausfüllen finden Sie auf der rechten Seite zum Download.

Bitte beachten Sie, dass es eines gewissen zeitlichen Vorlaufs für die Bearbeitungszeit und die Bestellung des neuen Führerscheins bei der Bundesdruckerei bedarf. Buchen Sie daher rechtzeitig einen Online-Termin oder informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihres Bürgerbüros, ob dort auch Termine vereinbart werden müssen.

Fahren im Ausland

Die grauen und rosafarbenen Führerscheine werden besonders im Ausland immer weniger akzeptiert. Vor allem bei Autovermietungen und der Polizei ist der EU-Kartenführerschein ein gern gesehenes Dokument. Um Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen im In- und Ausland zu vermeiden, prüfen Sie bitte Ihren Führerschein genau:

  • Sind Sie auf dem Bild noch zu erkennen?
  • Sind die Eintragungen noch leserlich?
  • Ist das Dokument beschädigt?

Eventuell ist es sinnvoll, den alten Führerschein bereits vor dem Fristablauf (siehe Tabelle unter Fristen) gegen den EU-Kartenführerschein umzutauschen.

 

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • alter Führerschein

Folgende Umtauschfristen sind maßgeblich:

Führerscheine, die bis einschließlich zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: rosafarbene und graue Papierführerscheine, Führerscheine der früheren DDR:

Geburtsjahr der
Fahrerlaubnisinhabenden

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

 

Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Kartenführerscheine, ausgestellt zwischen 1999 und 2013.

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

  • Gültiger nationaler Führerschein (grau, rosa, DDR)
  • Beachtung der Umtauschfristen (siehe Fristen)

Allgemeine Hinweise:

  • Die eingereichten Unterlagen müssen vollständig sein.
  • Die Bearbeitung erfolgt im Straßenverkehrsamt. Sollten Sie Ihren Antrag im Bürgerbüro abgeben, wird dieser weitergeleitet.
  • Den entwerteten alten Führerschein können Sie auf Wunsch zurückerhalten.
  • Die Anfertigung des neuen Führerscheins erfolgt durch die Bundesdruckerei.
  • Sie können den neuen Führerschein im Straßenverkehrsamt abholen oder bei der Beantragung den Direktversand wählen

 

Abholung:
Wir benachrichtigen Sie postalisch, wenn Ihr EU-Führerschein angekommen ist. Diesen können Sie selber oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Straßenverkehrsamt abholen. Hierfür benötigen Sie keinen separaten Online-Termin, müssen aber gegebenenfalls etwas warten. Bitte bringen Sie zu dem Termin ebenfalls Ihren alten Führerschein mit, da dieser entwertet werden muss.

Direktversand:
Die Bundesdruckerei schickt Ihnen den EU-Führerschein für einen Aufpreis von 5,10 Euro direkt nach Hause. Eine weitere Vorsprache ist nicht erforderlich.

Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.