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Kraftfahrzeug; Technische Änderung in Fahrzeugpapiere eintragen

ENTWURF

Kurzbeschreibung

Sie haben Ihr Fahrzeug technisch verändert oder ändern lassen? Dann lassen Sie die Änderungen bitte in die Fahrzeugpapiere eintragen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Als Fahrzeughalter müssen Sie der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde) alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.

Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern.

Diese sind mittels eines Gutachtens einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen. Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen. 

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Gutachten einer amtlich anerkannten sachverständigen Person (keine Teilegutachten)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis (siehe Hinweis)
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen
    • Personalausweis oder einen Pass im Original
    • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
  • Identitätsnachweis für juristische Personen
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
    • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original

Hinweis
Ändert sich aufgrund des Gutachtens die Fahrzeugklasse zum Beispiel von Pkw auf Lkw, legen Sie bitte eine neue Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) Ihrer Versicherung vor.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II bringen Sie bitte nur mit, wenn sich laut Gutachten folgende Daten ändern:

  • Fahrzeugklasse (Ziffer J)
  • Aufbauart (Ziffer 4)
  • Hubraum (Ziffer P.1)
  • Nennleistung in kW (Ziffer P.2)
  • Kraftstoff oder Energiequelle (Ziffer P.3)
  • Drehzahl bei min (Ziffer P.4)

Fristen sind nicht zu beachten.

  • Ggf. Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich
    Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich (Zulassungsbescheinigung Teil I u. Teil II). Die Kosten für den Umtausch trägt der Fahrzeughalter.
  • Persönlich vor Ort oder durch Bevollmächtigung
    Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.
  • Unterlagen im Original
    Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde einen Termin. Nutzen Sie dazu gerne die Online-Terminreservierung.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 12,00 EUR.

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.