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Kraftfahrzeug; Verkauf melden

Mitteilung per Kontaktformular ENTWURF

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug verkaufen oder verschenken möchten, teilen Sie dies bitte sofort der Straßenverkehrsbehörde mit.

Hinweis: Melden Sie bitte das Fahrzeug vor dem Verkauf zu Ihrer eigenen Sicherheit ab.

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Die Dokumente (Vertrag) müssen enthalten:

  1. Kennzeichen des Fahrzeuges.
  2. Vollständige Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers sowie der Verkäuferin oder des Verkäufers.
  3. Es muss schriftlich festgehalten sein, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief übergeben wurde.
  4. Unterschrift beider Vertragspartnerinnen beziehungsweise Vertragspartner.

Übersenden Sie den Kaufvertrag nach dem Verkauf unverzüglich an das Straßenverkehrsamt.

Sie können den Kaufvertrag online per Kontaktformular (als Anlage) oder per Post übermitteln.

Voraussetzungen sind nicht zu beachten.

Sie können den Kaufvertrag online per Kontaktformular (als Anlage) oder per Post übermitteln. 

Diese Dienstleistung ist kostenfrei.

Onlinedienstleistung

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