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Kraftfahrzeug; Zulassung Neufahrzeug (aus EU-Land) beantragen
Kurzbeschreibung
Anmeldung eines Neuwagens.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um die Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges.
Ein fabrikneues Fahrzeug erkennen Sie an folgenden Punkten:
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- es existiert nur eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief), bei der keine Halterdaten eingetragen sind
- es ist keine Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) vorhanden.
Hinweis:
Entspricht Ihr Fahrzeug keiner EG-Typgenehmigung, ist eine Online-Zulassung per iKFZ nicht möglich. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns über die Kontaktmöglichkeiten in Verbindung, bevor Sie zur Zulassungsstelle kommen. Die EG-Typgenehmigung finden Sie unter Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II.
- Online-Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (per iKFZ) - Gebühren, Anfahrt und Wartezeit sparen!
Eine Anleitung zur internetbasierten Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges finden Sie unter "Downloads".
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)
- Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges kann mit Terminvereinbarung vor Ort erfolgen. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung".
Sie haben Interesse an einer Beratung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Online-Zulassung eines Neuwagens (per iKFZ)
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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- Identitätsnachweis für natürliche Personen
- Personalausweis oder einen Pass im Original
- Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
- Identitätsnachweis für natürliche Personen
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- Identitätsnachweis für juristische Personen
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen oder Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original
- Identitätsnachweis für juristische Personen
- In Vertretungsfällen
Grundsätzlich:
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- Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
- SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters
Bei minderjährigen Personen zusätzlich:
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- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
- Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen
Fristen sind nicht zu beachten.
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
-
Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Sie können die Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges entweder beim Straßenverkehrsamt Kirchlengern oder hier im Serviceportal online beantragen.
Online-Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
1. iKFZ-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- KFZ-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
11. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
12. Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf KFZ-Steuerrückstände und Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht.
Die Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges in der Zulassungsstelle in Kirchlengern
Die Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges kann mit Terminvereinbarung vor Ort vorgenommen werden. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung".
- Online-Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (iKFZ)
- ab 13,10 Euro bis 30,00 Euro
- Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges vor Ort (in der Zulassungsstelle Kirchlengern)
- ab 30,00 Euro bis 44,10 €
Onlinedienstleistung
Downloads
- Erklärung - Fahrzeug noch nicht zugelassen
- SEPA-Lastschriftmandat
- Vollmacht - Zulassung eines Kraftfahrzeuges
- Einwilligungserklärung - Zulassung eines Kraftfahrzeugs durch eine minderjährige Person
- Datenschutzinformation - Neufahrzeug zulassen
- Anleitung iKFZ - Juristische Person
- Anleitung iKFZ - Natürliche Person
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
- Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 988-3