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Straßenverkehr; Erlaubnis für Großraum- und Schwerlasttransport beantragen
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen dürfen nur mit bestimmten Abmessungen und Gewichte am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Werden diese Abmessungen und Gewichte überschritten, benötigen Sie eine Genehmigung.
- Werden bei Transporten Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen eingesetzt, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die zulässigen Grenzmaße überschreiten. Sind eine Erlaubnis als auch eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung erforderlich
- Hält das Fahrzeug die zulässigen Grenzmaße ein und ist nur die Ladung zu lang, zu breit, zu hoch oder ragt zu weit nach vorne oder hinten über das Fahrzeug hinaus, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
- Überschreiten sowohl die Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen als auch die Ladung die Gewichts- und Abmessungsgrenzwerte, sind eine Erlaubnis als auch eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung erforderlich.
Die Erlaubnis wird als Einzelerlaubnis oder Dauererlaubnis erteilt.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
Hinweis: Fragen zum VEMAGS Portal stellen Sie bitte an das Postfach von Straßen.NRW (E-Mail: vemags@strassen.nrw.de)
Für die Antragstellung steht Ihnen das elektronische, internetbasierte Genehmigungsverfahren VEMAGS zur Verfügung. Dort sind die notwendigen Antragsformulare hinterlegt.
Der Antrag sollte wegen der grundsätzlich notwendigen Anhörung mindestens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Überschreitet Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nachfolgende Abmessungen, beantragen Sie bitte eine Genehmigung.
- Länge: 18,75 Meter
- Höhe: 4,00 Meter
- Breite: 2,55 Meter und
- Gewicht: grundsätzlich 40 Tonnen
Beantragen Sie Ihre Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr im VEMAGS-Portal. Die von Ihnen gemachten Angaben werden der zuständigen Stelle beim Kreis Herford über das VEMAGS-Portal digital übermittelt.
Die Gebühr richtet sich nach Ziffer 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Diese beträgt zzt. zwischen 40 Euro und 1.300,00 Euro.
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Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Kaczinski
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05223 988-453
-
Frau Bleimund
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05223 988-416
-
Frau Mester
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05223 988-452
-
Frau Kuhlmann
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05223 988-452