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Vermessung; Amtlichen Lageplan beauftragen

Antrag per Kontaktformular

Kurzbeschreibung

Folgende amtliche Lagepläne werden von uns erstellt:

  • Amtlicher Lageplan für die Teilungsgenehmigung bei einer Grundstücksteilung
  • Amtlicher Lageplan für die Eintragung einer Baulast
  • Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Für amtliche Lagepläne im Zuge einer Grundstücksteilung nutzen Sie bitte die Formulare der Dienstleistung „Teilung von Grundstücken beantragen“.

Möchten Sie ein Bauprojekt beantragen und müssen dafür Baulasten in das amtliche Baulastenverzeichnis eingetragen werden? In dem Fall benötigt das Bauamt einen amtlichen Lageplan für die Eintragung einer Baulast, um Ihren Antrag beurteilen zu können.

Sie planen ein Bauprojekt und auf Ihrem Grundstück sind Baulasten eingetragen? In diesem Fall und bei anderen nach der Landesbauordnung NRW definierten Konstellationen kann es sein, dass das Bauamt einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag fordert.

 Im Lageplan finden sich je nach Bedarf folgende Informationen:

  • Grenzen und Gebäude
  • Angaben zu den Eigentümern
  • Topografischer Bestand
  • Geländehöhen
  • Geplantes Bauobjekt
  • Zulässige und geplante bauliche Nutzung 
  • Entwässerung

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Bitte halten Sie Informationen zu Ihrem Grundstück bereit (Gemarkung, Flur, Flurstück).

Es sind keine Fristen zu beachten!

zu ergänzen

Im Rahmen eines Beratungsgespräches, gerne auch unter Einbeziehung Ihres Architekten, ermitteln wir den notwendigen Leistungsumfang. Danach richten sich dann die erforderlichen örtlichen Vermessungsarbeiten und die Planerstellung im Innendienst.

Die Gebühren für Vermessungsleistungen legen wir nach der derzeit gültigen Vermessungskostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Wesentliche gebührenbeeinflussende Tatbestände sind Größe der Antragsfläche, Bodenrichtwert, Wert des geplanten Bauvorhabens und der Umfang möglicher Grenzuntersuchungen.

Gerne berechnen wir für Sie in einem Beratungsgespräch vorab die für Sie entstehenden Kosten.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen