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Verdienstorden; Bundes- und Landesverdienstorden anregen

Kurzbeschreibung

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Verdienstauszeichnung der Bundesrepublik Deutschland. Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein Orden sowie Ehrenzeichen und – neben dem Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen – die höchste Auszeichnung Nordrhein-Westfalens. Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen werden für außerordentliche Leistungen aus allen Lebensbereichen verliehen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland:

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in acht Stufen verliehen:

  • Verdienstmedaille
  • Verdienstkreuz am Bande
  • Verdienstkreuz 1. Klasse
  • Großes Verdienstkreuz
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
  • Großkreuz
  • Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter)

Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen:

Vorschläge für eine Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Nordrhein-Westfalen kann jeder Mensch unterbreiten.

Beim Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen soll ein besonderer Bezug zum Land vorliegen.

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Ordensrechtliche Bestimmungen

Bei Ihrer Empfehlung sollten folgende Informationen zum Auszuzeichnenden nicht fehlen:

  • Vor- und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtstag
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste
  • ggf. Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können. 

Es sind keine Fristen zu beachten!

Jeder Mensch kann die Verleihung des Verdienstordens an andere Mitbürgerinnen und Mitbürger anregen. Ein Mindestalter ist nicht erforderlich. Seine eigene Auszeichnung anzuregen ist nicht mögllich.

Richten Sie Ihre Anregung formlos an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf) oder an die jeweilige Kreisverwaltung, in dem die oder der Auszuzeichnende wohnt. Ihre Anregung für den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland können Sie auch an die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes schicken (Bundespräsidialamt, Ordenskanzlei, Spreeweg 1, 10557 Berlin).

Nutzen Sie gerne für die Übermittlung an den Kreis Herford unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular.

Das Ordensverfahren ist vertraulich.

Die Vorschläge werden anhand der ordensrechtlichen Bestimmungen und der Ordenspraxis geprüft. Hierzu werden weitere Stellungnahmen eingeholt.

Am Ende des besonderen Verfahrens entscheiden der Bundespräsident (Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland) oder der Ministerpräsident (Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen) über die Ordensverleihung.

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

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