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Vermessung; Vermessung von Grundstücksgrenzen beantragen

Kurzbeschreibung

Für alle vermessungstechnischen Leistungen oder Fragen im Bereich der Vermessung und Grundstücksgrenzen wenden Sie sich gerne über das Kontaktformular an uns.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Möchten Sie den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze wissen? Planen Sie eine grenznahe Mauer oder einen Zaun? Gibt es wegen der Grenze Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und der Nachbarin oder dem Nachbarn?

Wenden Sie sich bei Fragen zum Grenzverlauf gerne an uns. Je nachdem, für welchen Zweck Sie die Informationen zum rechtmäßigen Grenzverlauf benötigen, setzen wir zwei Verfahren mit unterschiedlichem Aufwand ein:

  • Die amtliche Grenzanzeige 
  • Die Grenzvermessung

Wir beraten Sie gerne, welches Verfahren in Ihrem Fall das zweckmäßigste und kostengünstigste ist.

Amtliche Grenzanzeige

Wenn Sie eine amtliche Grenzanzeige beantragen, machen wir vor Ort Grenzpunkte mit Pflöcken, Kreidezeichen oder Ähnlichem kenntlich. Hierbei ersetzen wir keine fehlenden Grenzzeichen und führen keine Grenzbegehung zum Beispiel mit Ihrem Nachbarn durch.

Grenzvermessung

Bei einer Grenzvermessung überprüfen wir die von Ihnen beantragten Grenzpunkte. Fehlende Grenzzeichen werden wieder neu abgemarkt, tief stehenden Grenzzeichen sichtbar, bodengleich abgemarkt. Über das Ergebnis der Grenzvermessung wird eine Grenzniederschrift als Urkunde mit allen beteiligten Nachbarn vor Ort aufgenommen. Das Vermessungsergebnis wird dokumentiert und dauerhaft in das Liegenschaftskataster übernommen.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Bitte halten Sie Informationen zu Ihrem Grundstück bereit (Gemarkung, Flur, Flurstück). 

Für eine Beurteilung der Grenzen benötigen wir Details, welche Grenzpunkte überprüft oder wiederhergestellt werden sollen.

Es sind keine Fristen zu beachten!

Für eine Beurteilung der Grenzen benötigen wir Details, welche Grenzpunkte überprüft oder wiederhergestellt werden sollen.

Als Eigentümer eines Grundstücks oder Bevollmächtigter können Sie den Vermessungsauftrag erteilen.

Nach dem Eingang Ihres Anliegens bieten wir umfassende Beratungen an, um Ihre Wünsche und Anforderungen bezüglich der Grenzen zu erfüllen. Dabei zeigen wir Ihnen Varianten und Beispiele und die damit verbundenen Kosten.

Die Gebühren für Vermessungsleistungen legen wir nach der derzeit gültigen Vermessungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Wesentliche gebührenbeeinflussende Tatbestände sind Anzahl der beauftragen Grenzpunkte sowie der Bodenrichtwert. Gerne berechnen wir für Sie in einem Beratungsgespräch vorab die für Sie entstehenden Kosten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen