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Kommunalarchiv; Einsicht in Archivgut beantragen

Online-Antragsassistent

Kurzbeschreibung

Das Kommunalarchiv steht Interessierten nach Antrag auf Benutzung offen.

Beschreibung

Unter dem Namen Kommunalarchiv Herford sind die Archive der Stadt und des Kreises Herford, sowie der Stadt Enger und der Gemeinde Hiddenhausen vereint. 

Das Kommunalarchiv hat die Aufgabe geschichtlich wichtige Unterlagen zu archivieren und stellt die ordnungs- und sachgemäße dauernde Aufbewahrung und Benutzbarkeit des Archivgutes und seinen Schutz vor unbefugter Benutzung oder Vernichtung sicher.

Das Kommunalarchiv ergänzt fortlaufend seine Archivbestände mit Unterlagen der Verwaltungen, von Vereinen, Verbänden und aus dem privaten Bereich, damit Geschichte nachvollziehbar bleibt und Entscheidungen auf der Grundlage von Fakten getroffen werden können.

Das Archivbestände können Ihnen Informationen zur Lokalgeschichte, einem wissenschaftlichen Forschungsprojekt, einer Dissertation oder für ein Thema einer Bachelor- oder Masterarbeit bieten.

Das Kommunalarchiv erteilt Auskünfte, unterstützt bei Recherchen und fördert die Erforschung der Kreisgeschichte.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Bei Anfragen zur Erbenermittlung kann die Vorlage der Kopie der Bestallungsurkunde notwendig sein.

Im Archiv werden sensible Dokumente aufbewahrt. Hierzu gibt es im Archivgesetz sog. Schutzfristen. Laut Archivgesetz gilt für allgemeine Unterlagen eine Schutzfrist von 30 Jahren.

Für personenbezogenes Schriftgut ist beispielsweise eine Frist von 100 Jahren nach Geburt bzw. 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person zu berücksichtigen. Es können weitere Sperrfristen gelten, die eine Einsicht in Akten verhindern.

Während laufender Schutzfristen dürfen die Akten den Nutzern nicht vorgelegt werden. Eine Verkürzung der jeweiligen Sperrfristen ist nur in Einzelfällen auf Antrag möglich.

Schutzfristen sind zu beachten.

Eine Anfrage an das Kommunalarchiv kann per Onlineantrag erfolgen.

Die Dienstleistungen des Archivs können (z.B. bei Anfertigung von Kopien oder Scans, Beurkundungen o.ä.) mit Kosten verbunden sein.

Die Kosten sind in der Gebührenordnung geregelt.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen