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Arzneimittel; Erlaubnis für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel beantragen

Wirtschafts-Service-Portal NRW Online-Antragsassistent

Kurzbeschreibung

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind notwendig, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten. 

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen. 

Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden.

 

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Folgende Dokumente werden von der antragstellenden Person für die Bearbeitung des Antrages benötigt: 

1. ein Ausweisdokument, ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis der antragstellenden Person,
2. die Betriebserlaubnis für die Apotheke und
3. falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Miet- (und ggf. Untermiet-) Vertrags.

Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf erst nach Erlaubniserteilung aufgenommen werden.

1. Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb, erfolgen,
2. es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb und
3. ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein.

Die Erlaubnis für den Versand apothekenpflichter Arzeimittel beantragen Sie im Wirtschafts-Service-Portal NRW. Die von Ihnen gemachten Angaben werden der zuständigen Stelle beim Kreis Herford über das Wirtschafts-Serviceportal NRW digital übermittelt.

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Tarifstelle 12.1.4.11:

Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11a ApoG zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 43 Absatz 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden AMG

Gebühr: Euro 100 bis 2 500