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Korruptionsprävention; Hinweise auf Korruption melden

Kurzbeschreibung

Korruption verursacht hohe wirtschaftliche Schäden und behindert den fairen Wettbewerb. Sie untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und schadet dem Ansehen der Kreisverwaltung.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Korruption umfasst unter anderem Bestechlichkeit, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung oder auch Vetternwirtschaft und unerlaubte Freundschaftsdienste. Korrupte Personen entscheiden spontan oder langfristig geplant so, dass sich daraus persönliche Vorteile für sie oder einen nahestehenden Dritten ergeben. Sie ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das in den unterschiedlichsten Bereichen des Lebens auftritt

  • in der Wirtschaft,
  • im Gesundheitswesen,
  • im Sport,
  • in der Politik und
  • in der Verwaltung.

Die Ausprägung der Korruption ist dabei so vielfältig, so dass keine Person und keine Institution dagegen gefeilt ist.

Um Korruption erfolgreich zu bekämpfen ist Ihr Hinweis an die oder den Antikorruptionsbeauftragte(n) interessant. Dies ist grundsätzlich auch anonym möglich.

Die/der Antikorruptionsbeauftragte steht der gesamten Verwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern in allen Angelegenheiten rund um das Thema Korruption als vertrauliche Ansprechperson zur Verfügung. Sie/er nimmt bei einem Korruptionsverdacht Hinweise entgegen.

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Für die Ermittlung des Sachverhaltes ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie bei der Abgabe eines Korruptionshinweises auf nachfolgende Punkte eingehen.

Beschreiben Sie den Sachverhalt oder Ihre Erlebnisse so genau wie möglich:

  • Wann haben Sie den Fall bemerkt (Datum, Uhrzeit)?
  • Seit wann besteht der Fall (Datum von, Datum bis)?
  • Wer oder welche Organisation ist in diesem Vorfall verwickelt?
  • Machen Sie möglichst konkrete Angaben zu den Personen (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Ort, ausgeübte Tätigkeit)
  • Hinweise zur Vorbereitung, Durchführung, Verschleierung des Vorfalls
  • Welche Maßnahmen wurden bereits von Ihnen oder anderen Personen veranlasst?
  • Welche Zeugen können Sie benennen?
  • Stehen Ihnen Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form oder sonstige Beweise zur Verfügung?

 

Es sind keine Fristen zu beachten.

Hinweise können Sie schriftlich auf dem Postweg, telefonisch oder auch online über das Kontaktformular an die oder den Antikorruptionsbeauftragte(n) melden.

Auf Wunsch kann dies auch in anonymisierter Form, d.h. ohne Namensnennung und Kontaktdaten, erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass dann aber keine Kontaktaufnahme (z.B. bei Nachfragen) und auch keine Information an Sie erfolgen kann.

Bei Nutzung des Kontaktformulars füllen Sie dazu die Felder Vorname, Familienname mit dem Platzhalterzeichen auf (Beispiel "xx") und nutzen bei der E-Mail "xx@xx.de".

Ihr online abgegebener Hinweis auf Korruption geht an die oder den Korruptionsbeauftragten beim Kreis Herford ein. Diese geht den Hinweisen nach und leitet weitere, gegebenenfalls auch strafrechtliche, Schritte ein.

Ihre Identität wird grundsätzlich vertrauchlich behandelt und Ihre persönlichen Daten nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben.

Dies gilt jedoch nicht, sofern die Weitergabe der Identität im Rahmen von Ermittlungs-, Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erforderlich ist und einer Verpflichtung zur Herausgabe der Daten sich z.B. aus der Strafprozessordnung ergibt. In diesem Fall bedarf es nicht Ihrer Einwilligung.

Diese Dienstleistung ist kostenlos.

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