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Kraftfahrzeug; Tageszulassung beantragen
Kurzbeschreibung
Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Tageszulassungen sind Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Sie können die Tageszulassung online oder vor Ort durchführen:
- Online-Tageszulassung (per iKFZ) - Gebühren, Anfahrt und Wartezeit sparen!
Eine Anleitung zur internetbasierten Umschreibung finden Sie unter "Downloads".
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)
- Tageszulassung vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
Tageszulassungen können mit Terminvereinbarung vor Ort erfolgen. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung" oder bitten telefonisch um einen Termin.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Online-Tageszulassung (per iKFZ)
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
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- Tageszulassung vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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- Identitätsnachweis für natürliche Personen
- gültiger Personalausweis oder Pass
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 5 Jahre) bei einer Einzelunternehmung
- Identitätsnachweis für natürliche Personen
ODER
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- Identitätsnachweis für juristische Personen
- Handelsregisterauszug und, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist, Gewerbeanmeldung beziehungsweise Gewerbeummeldung
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- Bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder Pass des Vertretungsberechtigten (laut Handelsregister/ Vereinsregister) im Original
- In Vertretungsfällen (zusätzlich):
- Vollmacht (siehe rechte Spalte "Downloads") und
Personalausweis des Vollmachtnehmers im Original - Sepa-Lastschriftmandat (siehe rechte Spalte "Downloads") als
Ermächtigung für den Einzug der KFZ-Steuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift des Zahlers und des Halters
- Vollmacht (siehe rechte Spalte "Downloads") und
- Bei Minderjährigen (zusätzlich):
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original - Fahrerlaubnis des Minderjährigen
- Handelsregisterauszug und, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist, Gewerbeanmeldung beziehungsweise Gewerbeummeldung
- Identitätsnachweis für juristische Personen
Mit dem Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt. (§ 7 Abs. 2 FZV)
Siehe Abschnitt "Erforderliche Unterlagen".
Sie können die Tageszulassung entweder beim Straßenverkehrsamt oder hier im Serviceportal online beantragen.
- Online-Tageszulassung (per iKFZ)
1. iKFZ-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
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- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (KFZ-Steuer)
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen (ersetzt die Plaketten) und sofort losfahren.
11. Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages
12. Die Halterin oder der Halter erhält die entwerteten Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf KFZ-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.
- Tageszulassung im Straßenverkehrsamt in Kirchlengern
Die Tageszulassung kann mit Terminvereinbarung vor Ort vorgenommen werden. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung".
- Online-Umschreibung (iKFZ)
- ab 15,80 Euro
- Umschreibung vor Ort (in der Zulassungsstelle)
- ab 46,80 Euro
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 988-3