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Tiertransport; Anzeige gem. § 11 ViehVerkV gewerbsmäßiger Viehhandelsunternehmen/Viehtransportunternehmen/Sammelstellen

Wirtschafts-Service-Portal NRW Online-Antragsassistent

Kurzbeschreibung

Wenn Sie die Zulassung als Viehhandelsunternehmen benötigen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle, ist der Ort der Sammelstelle mit anzugeben.

Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

1. Ausweisdokument,
2. Name und Anschrift.

Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: Den Ort der Sammelstelle.

Siehe unter "Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein?".

Mit der Tätigkeit darf erst nach der Anzeige und der entsprechenden Zulassung begonnen werden (siehe §§ 12, 13, 14 ViehVerkV).

Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Die Anzeige gem. § 11 ViehVerkV beantragen Sie im Wirtschafts-Service-Portal NRW. Die von Ihnen gemachten Angaben werden der zuständigen Stelle beim Kreis Herford über das Wirtschafts-Service-Portal NRW digital übermittelt.

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Gemäß Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) werden für § 11 ViehVerkV keine Gebühren erhoben.