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Tiertransport; Zulassung als Viehhandelsunternehmen nach § 12 ViehVerkV beantragen

Kurzbeschreibung

Wenn Sie die Zulassung als Viehhandelsunternehmen benötigen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wenn Sie ein Viehhandelsunternehmen betreiben möchten, dass darauf ausgerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in eine fremde, zugelassene Einrichtung umzusetzen, so benötigen Sie vor Beginn der Tätigkeit eine Zulassung der zuständigen Behörde.

Folgende Tierarten sind betroffen:

1. Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide,
2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,
3. Schafe und Ziegen,
4. Schweine,
5. Hasen und Kaninchen,
6. Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln,
7. Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden (Gehegewild),
8. Kameliden.

Einer behördlichen Zulassung bedürfen auch folgende Betriebe, um am innergemeinschaftlichen Verbringen teilnehmen zu können:

  1. Händlerställe für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen,
  2. Sammelstellen für Rinder, Schweine, Einhufer, Schafe, Ziegen,
  3. Zoos, Wildparks, und sonstige Einrichtungen, in denen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken, zu Versuchszwecken, zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen gehalten werden.

 

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

1. Ausweisdokument,
2. Kopien der Nachweise über Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge, sofern dies durch Dritte besorgt wird,
3. Einen schriftlichen oder elektronischen Plan für die Reinigung und die Desinfektion.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, ob noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

Die Zulassung muss vor Betriebsaufnahme erfolgen.

Erfüllung bzw. Einhaltung aller Anforderungen gemäß § 12 Abs. 2 ViehVerkV der Anlagen 1 und 2.

Die Zulassung als Viehhandelsunternehmen nach § 12 ViehVerkV beantragen Sie im Wirtschafts-Service-Portal NRW. Die von Ihnen gemachten Angaben werden der zuständigen Stelle beim Kreis Herford über das Wirtschafts-Service-Portal NRW digital übermittelt.

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Gemäß Tarifstelle 23.4.3.7.2.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 55 bis 3000 EUR für die Bearbeitung von Zulassungsanträgen nach § 13 ViehVerkV.

Die Gebühr ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung.  

Der Betrag wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die Kommune weitergeleitet, bei der Sie Ihren Vorgang beantragt haben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen