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Bildung und Teilhabe; Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (SGB XII) beantragen

ENTWURF

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.

Die finanzielle Situation soll nicht im Weg stehen, wenn Kinder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder am Vereinssport teilnehmen möchten, eine Klassenfahrt ansteht oder Nachhilfestunden benötigt werden.

Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten

  • Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
  • Schülerbeförderung,
  • schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
  • Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
  • Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
    (z. B. Vereinsmitgliedschaften).

 

Wer wird gefördert?

  • Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (Bürgergeld) erhalten
  • Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
  • Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
  • Eltern für ihre Kinder, die Wohngeld erhalten
  • Eltern für ihre Kinder, die Kinderzuschlag erhalten

 

Wo muss ich den Antrag abgeben?

Empfängerinnen und Empfänger von

  • Bürgergeld - beim Jobcenter
  • Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch) - beim Kreis Herford
  • von Asylbewerberleistungen - in den Rathäusern am Wohnort

 

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Zu unseren Servicezeiten

montags bis donnerstags

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

beraten wir Sie ohne vorherige Terminvereinbarung gerne persönlich.

Nutzen Sie auch gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular um uns telefonisch oder schriftlich zu erreichen.

Das BuT-Team des Kreises Herford ist bemüht, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Trotzdem kommt es zu zeitlichen Verzögerungen.

Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen erhalten sie unter dem Punkt „Weiterführende Informationen“.

Für alle Leistungen benötigen wir gültige Bescheide über

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag oder
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)

Zusätzlich für den Schulbedarf benötigen wir

für 6-jährige Schulanfängerinnen und Schulanfänger

  • eine Schulbescheinigung oder
  • Anmeldebestätigung oder
  • ein Begrüßungs- oder Anmeldeschreiben der Schule

für 16 - 24-jährige Schülerinnen und Schüler

  • eine Schulbescheinigung.

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende müssen innerhalb eines laufenden Bewilligungszeitraumes geltend gemacht werden.

Generell ist für alle Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets im Rahmen der Sozialhilfe und beim Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes – mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Lernförderung – ein vorheriger Antrag erforderlich.

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

Klassenfahrten und Ausflüge­ in Schule und Kita

Bitte stellen Sie einen Grundantrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe und reichen Sie zusätzlich die Anmelde- oder Teilnahmebescheinigung ein.

Was deckt das Bildungspaket ab?

  • Von der Schule nach den schulrechtlichen Bestimmungen organisierte Fahrten und Ausflüge.
  • Organisierte Ausflüge der Kindertageseinrichtungen.

Was muss ich selbst bezahlen?

  • Taschengeld für zusätzliche Ausgaben,
  • Reiserücktrittsversicherung und
  • private Ausrüstungsgegenstände.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass generell nur die Kosten für verpflichtende Fahrten übernommen werden.

 

Lernförderung

Bitte stellen Sie einen Grundantrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe und reichen Sie zusätzlich den Antrag auf Übernahme der Kosten für eine außerschulische ergänzende Lernförderung ein.

Ihr Kind benötigt Nachhilfe? Familien mit geringem Einkommen können einen Zuschuss für ihre Kinder zur Lernförderung aus dem Bildungspaket bei uns beantragen.

Verfahrensablauf

  1. Sie füllen den Antrag (vom Antragsteller auszufüllen) aus.
  2. Den Antrag (von der Schule auszufüllen) geben Sie bitte Ihrem Kind mit in die Schule.
  3. Beide ausgefüllten Anträge senden Sie uns zu.
  4. Wenn die Förderung bewilligt wird, erhalten Sie von uns einen Bewilligungsbescheid sowie einen Gutschein.
  5. Geben Sie den Gutschein dort ab, wo Ihr Kind die Nachhilfe in Anspruch nehmen möchte.
  6. Die Abrechnung erfolgt zwischen uns und der Anbieterin / dem Anbieter der Lernförderung.

Bitte lassen Sie Ihr Kind erst mit der Nachhilfe starten, wenn Sie von uns einen Bewilligungsbescheid bekommen haben.

 

Schülerbeförderung

Bitte stellen Sie einen Grundantrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe und reichen Sie zusätzlich das Formular auf Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung ein.

Ihr Kind fährt mit dem Bus zur Schule und Sie müssen die Fahrkarten/Schülermonatskarten bezahlen? Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, können die Kosten für die Schülerbeförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.

Was deckt das Bildungspaket ab?

Notwendige Schülerbeförderung

  • zur nächstgelegenen Schule,
  • innerhalb der festgelegten Kilometergrenzen

Bitte beachten Sie, dass in Nordrhein-Westfalen die Schülerfahrkostenverordnung vorrangig vor den Leistungen für Bildung und Teilhabe zu leisten hat.

 

Schulbedarf

Bitte stellen Sie einen Grundantrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe.

Familien mit geringem Einkommen können für ihre Kinder einen Zuschuss für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Ihr Kind erhält dafür jeweils zum Schuljahresstart am 1. August eines Jahres pauschal 130,00 Euro und zum 1. Februar weitere 65,00 Euro.

Was deckt das Bildungspaket ab?

Zum persönlichen Schulbedarf Ihres Kindes gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.

Was muss ich selbst bezahlen?

  • Kosten, die über die jeweiligen Pauschalbeträge hinaus anfallen.

 

Gemeinschaftliches Mittagsessen

Bitte stellen Sie einen Grundantrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe und reichen Sie zusätzlich die Bescheinigung über die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ein.

Ihr Kind möchte in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege oder der Schule Mittag essen? Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen können die Kosten zum gemeinschaftlichen Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden.

Was deckt das Bildungspaket ab?

  • Die vollständigen Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder Schule.

 

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Bitte stellen Sie einen Grundantrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe und reichen Sie zusätzlich die Bescheinigung für eine soziale und kulturelle Teilhabeaktivität ein.

Ihr Kind möchte gemeinsam mit anderen einem Hobby nachgehen oder in der Freizeit etwas erlernen? Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahre) können einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro monatlich für die Teilnahme an Aktivitäten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

Die Teilhabeleistungen umfassen zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für:

  • Sport,
  • Spiel,
  • Kultur und Geselligkeit,
  • künstlerische Fächer,
  • angeleitete Aktivitäten oder
  • Teilnahme an Freizeiten.

Der Betrag kann in monatlichen Teilbeträgen oder als Gesamtbetrag bis maximal 180,00 Euro (für einen Bewilligungszeitraum von 12 Monate) in Anspruch genommen werden.

Was muss ich selbst bezahlen?

  1. Kosten, die über den maximalen Gesamtbetrag hinaus anfallen.
  2. Zuzahlungen zu individuellen Freizeitgestaltungen wie Besuche in Gaststätten, Diskotheken, Kinos oder Zoos.
  • Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (Bürgergeld) erhalten
  • Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
  • Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
  • Eltern für ihre Kinder, die Wohngeld erhalten
  • Eltern für ihre Kinder, die Kinderzuschlag erhalten

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Sofern Sie bereits einen „Grundantrag“ auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt haben, ist aktuell keine gesonderte Antragstellung für Bildungs- und Teilhabeleistungen nötig.

Sie können die Beanspruchung von Bildungs- und Teilhabeleistungen in diesem Fall formlos bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter oder bei der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt vornehmen. Die erforderlichen Anlagen sind einzureichen.

Sofern bisher noch keine Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen werden, muss ein Antrag gestellt werden.

Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe

Für alle Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets – mit Ausnahme des Schulbedarfs – ist ein vorheriger Antrag erforderlich. Leistungen auf Lernförderung müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 nicht gesondert beantragt werden, sondern sind bereits vom Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit umfasst. Die Beantragung erfolgt bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialhilfeträger (kreisfreie Stadt oder Landratsamt).

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Für alle Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets – mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Lernförderungen (siehe sogleich) – ist ein vorheriger Antrag erforderlich. Leistungen auf Lernförderung müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 nicht gesondert beantragt werden, sondern sind bereits vom Antrag auf Gewährung von AsylbLG-Leistungen mitumfasst. Die Beantragung erfolgt bei dem für Ihren Wohnort zuständigen örtlichen Träger (kreisfreie Stadt oder Landratsamt).

Kinderzuschlag und Wohngeld

Bei Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld ist für Bildungs- und Teilhabeleistungen weiterhin eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Der Antrag kann formlos, z.B. per E-Mail, gestellt werden.

 

Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle über die erforderlichen Formulare.

Kosten fallen nicht an.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen