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Fahrerlaubnis; Führerschein erstmalig erhalten, erweitern, verlängern
Kurzbeschreibung
Aktueller Hinweis zur Online-Terminbuchung
Aufgrund der aktuell hohen Terminnachfrage im Straßenverkehrsamt kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können. Sofern möglich, werden montags, dienstags, mittwochs und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.
Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Für den erstmaligen Erwerb eines Führerscheines ist ein Antrag beim Straßenverkehrsamt Ihres Hauptwohnsitzes zu stellen.
Den Antrag zum Selberausfüllen finden Sie auf der rechten Seite zum Download.
Service vor Ort: Sie wohnen im Kreis Herford? Sie können Ihren Antrag auf Erteilung oder Erweiterung eines Führerscheins auch in Ihrem zuständigen Bürgerbüro stellen.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Bei einer Ersterteilung oder einer Erweiterung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Für alle Klassen
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- Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch (Der Personalausweis ist zeitnah nachzureichen)
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Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich
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- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
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Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich
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- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (kein Sehtest vom Optiker)
- Eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 FeV)
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- Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verlängern möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Für Klasse C1, C1E, C und CE
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- Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch (Der Personalausweis ist zeitnah nachzureichen)
- aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
- eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 FeV)
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Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich
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- Führungszeugnis (rechtzeitig mindestens 3 Wochen vor Antragstellung beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart „0“
- bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)
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Ersterteilung:
Der Antrag auf erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters im zuständigen Bürgerbüro oder beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.
Verlängerung:
Der Antrag auf Verlängerung (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E) kann 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit im Straßenverkehrsamt oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.
Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.
Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:
- 16 Jahre – Klasse AM, A1, L, T
- 17 Jahre – Klasse B und BE für begleitetes Fahren
- 18 Jahre – Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
- 20 Jahre – Klasse A bei Vorbesitz A2
- 21 Jahre – Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
- 24 Jahre – Klasse A (Direkteinstieg), D und DE
Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (spätestens 6 Wochen vor Ablauf) beim Straßenverkehrsamt verlängern.
Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen kann beim Straßenverkehrsamt oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.
Ersterteilung/Erweiterung:
Nachdem der Antrag eingegangen und bearbeitet wurde, wird der Führerschein bestellt (wenn nur eine Klasse beantragt wurde) und der Prüfauftrag an den TÜV versandt. Sollten mehrere Klassen beantragt werden, wird der Prüfauftrag nach Bearbeitung ebenfalls an den TÜV versandt, der Führerschein wird jedoch erst nach Bestehen aller Klassen bestellt. Sobald der Führerschein in der Führerscheinstelle vorliegt, wird dieser in das Depot des jeweiligen Prüfungsortes versandt und kann dann nach bestandener praktischer Prüfung vom TÜV-Prüfer ausgehändigt werden.
Sollte bei Beantragung z. B. die Schaltkompetenz (B 197) nicht beantragt worden sein und der Prüfling erhält eine Prüfbescheinigung vom TÜV, so muss der Prüfling mit dieser Bescheinigung mit einem Termin zum Straßenverkehrsamt kommen und erhält eine vorläufige Fahrberechtigung (Fahrten nur im Inland zulässig). Der Führerschein wird dann bestellt und es fallen ggf. zusätzliche Gebühren (z. B. für B 197) an.
Verlängerung:
Der Antrag auf Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit und sollte bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf beim Straßenverkersamt oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden. Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag bearbeitet und der neue Führerschein bestellt. Sollte eine vorläufige Fahrberechtigung nötig sein, kann diese gebührenpflichtig ausgestellt werden. Dies berechtigt nur zum Fahren im Inland.
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Gebühren: Übersicht Straßenverkehrsamt
- Datenschutzinformation - Online-Terminreservierung
- Information für Ukranische Fahrer*innen - deutsch
- Інформація для українських водіїв
- Information for Ukrainian motorists - english
- Antrag Erteilung, Erweiterung, Verlängerung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 988-444
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Auskunft Straßenverkehrsamt (Telefonzentrale)
- Telefon:
- 05223 988-3
-
Herr Schmerz
Abteilungsleitung- Telefon:
- 05223 988-553