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Einbürgerung; Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen

EfA-Leistung

Kurzbeschreibung

Personen, die in Deutschland leben, jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, haben die Möglichkeit, diese durch Einbürgerung zu erlangen. Eine Einbürgerung bietet Sicherheit sowie rechtliche und politische Gleichstellung. Sie ermöglicht es auch, das politische und gesellschaftliche Leben aktiv mitzugestalten.

Durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie eine Vielzahl von Rechten:

  • Allgemeines Wahlrecht
  • Erlangung der sog. Deutschengrundrechte
  • EU-Bürgerschaft
  • Gesicherter Aufenthalt
  • Zugang zu allen Berufen
  • Gewinn an Reisefreiheit
  • Staatlicher Schutz

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Die Einbürgerung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie zunächst den kostenlosen Quick-Check (siehe rechte Spalte "Onlinedienstleistung") nutzen. Unter der Rubrik „Voraussetzungen“ sind die jeweiligen Einbürgerungsvoraussetzungen aufgeführt.

Sie können die Einbürgerung bei Ihrer zuständige Wohnortbehörde beantragen. Den ausgefüllten Antrag geben Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständige Wohnortbehörde ab. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen an die Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford weitergeleitet.

Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss den Antrag eigenständig stellen.

Minderjährige Kinder können zusammen mit mindestens einem Elternteil, welches die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, miteingebürgert werden. Zur Beantragung der Miteinbürgerung von Kindern unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Personen (in der Regel die Eltern) zustimmen. 

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
  • Aufenthaltsgesetz (AufentG)

Siehe rechte Spalte "Einbürgerungsunterlagen"

  • Antrag auf Einbürgerung 
  • Unterlagenliste 
  • Merkblatt Datenübermittlung Sozialdaten
  • weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen angefordert

Die Einbürgerung ist grundsätzlich unbefristet.

Die Einbürgerung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8, 9 oder 10 des Staatsangehörigkeitsgesetztes (StAG). Die gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach den persönlichen Verhältnissen der Antragsteller*innen.

Eine Einbürgerung setzt nach aktueller Rechtslage grundsätzlich voraus, dass

  1. Sie seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben
  2. Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit nachgewiesen sind
  3. Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis besitzen
  4. Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen selbst finanzieren, also keine Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe beziehen
  5. Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen,
  6. Sie ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland haben (Einbürgerungstest),
  7. Sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen (Loyalitätserklärung)
  8. Sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen
  9. Sie nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind
  10. Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit bzw. Ihre Staatsangehörigkeiten aufgeben oder verlieren

Hinweis:

Am 19. Januar 2024 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) beschlossen. Das Gesetz wurde am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt nun am 26. Juni 2024 in Kraft. Die neuen Regelungen gelten somit erst ab dem 26. Juni 2024.

Weiterer Verlauf nach Antragstellung

Nachdem Ihr Antrag (analog) bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises Herford eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung sowie Informationen zur Gebührenerhebung.

Alle Anträge werden einer einzelfallgerechten Prüfung unterzogen. Dies bedeutet, dass jeder Antrag individuell geprüft wird, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.

Wird über Ihren Antrag positiv entschieden, dann erhalten Sie eine Einladung zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Danach können Sie in dem für Sie zuständigen Bürgerbüro deutsche Pass- und Ausweisdokumente beantragen.

Sollten Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

Für das Einbürgerungsverfahren fallen Verwaltungsgebühren an. Die Gebührenbemessung erfolgt nach § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gebühr beträgt zurzeit:

  1. für volljährige Antragsteller*innen je 255 €,
  2. für Antragsteller*innen die das 16. Lebensjahr erreicht haben, wenn der Antrag ohne die Eltern gestellt wird, je 255 €,
  3. für miteinzubürgernde minderjährige Kinder je 51 €.

Bei der Einreichung des Antrags ist ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Sie erhalten hierzu nach Eingang Ihres Antrags eine schriftliche Mitteilung. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr auch im Falle einer Ablehnung des Antrags fällig wird. Im Falle einer Rücknahme des Antrags kann ein Teil der Gebühren erstattet werden.