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Fischerei; Fischerprüfung ablegen

Kurzbeschreibung

Sie möchten angeln? Dann legen Sie eine Fischerprüfung ab. Nach bestandener Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.

 

Aktueller Hinweis:  Fischerprüfung 2025 im Kreis Herford

Für die Abnahme der Fischerprüfung, die zur Erlangung des 1. Fischereischeines erforderlich ist, sind folgende Termine festgesetzt worden:

Schriftliche Prüfung: 19. November 2025, ab 14:00 Uhr

Praktische Prüfungen: 25. November 2025 und 26. November 2025, jeweils ab 8 bis 16 Uhr

Prüfungsort: 32120 Hiddenhausen-Sundern, Untere Wiesenstr. 55, Treffpunkt Sundern

Anmeldeschluss: 18. Okotober 2025, 24:00 Uhr

Hinweis zur Zahlung der Prüfungsgebühr: Sie erhalten nach der Anmeldung eine Zahlungsaufforderung. 

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wenn Sie im Kreis Herford wohnen, erfolgt die Prüfung durch den Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde Herford.
Wohnen Sie außerhalb des Kreises Herford, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde Ihres Wohnortes. Diese Genehmigung ist im Online-Antragsprozess hochzuladen.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden Ihre Kenntnisse in den folgenden sechs Fachgebieten abgefragt:

  • allgemeine Fischkunde,
  • spezielle Fischkunde,
  • Gewässerkunde und Fischhege,
  • Natur- und Tierschutz,
  • Gerätekunde und
  • Gesetzeskunde.

Im praktischen Teil geht es um folgende Fähigkeiten:

  • ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen,
  • weiteres notwendiges Zubehör hinzufügen,
  • ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
  • gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung Ihres Wohnortes, falls der Prüfungsort von diesem abweicht.
  • gegebenenfalls Einverständis der Eltern bei Minderjährigen.

Bitte Prüfungstermine und dazugehörige Anmeldefristen beachten.

Nächste Fischerprüfung

  • Schriftliche Prüfung am 19. November 2025, ab 14:00 Uhr
  • Praktische Prüfung am 25. und 26. November 2025, jeweils ab 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Anmeldeschluss ist der 18. Oktober 2025, 24:00 Uhr.

Die Fischerprüfung dürfen Sie ab einem Alter von 13 Jahren ablegen.

Melden Sie sich zeitig für die Fischerprüfung an. Dazu stellen Sie den Online-Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (siehe Onlinedienstleistungen).

Wenn die Anmeldefrist abgelaufen ist, versenden wir die Zulassungsbescheide für die Fischerprüfung. Sie erfahren dann Ihren Prüfungstermin und der Ort der Prüfung.

Sie erhalten ein Prüfungszeugnis, wenn Sie die Fischereiprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Mit diesem Prüfungszeugnis können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde einen Fischereischein beantragen.Dafür entstehen Ihnen weitere Kosten.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten verschiedene Angelvereine und Angelshops im Kreisgebiet Vorbereitungskurse an.

  • Prüfung: 50,00 Euro
  • Nachprüfung (praktisch): 30,00 Euro
  • Ersatzfischerprüfungszeugnis: 35,00 Euro
  • Ausnahmegenehmigung: 15,00 Euro

Bankverbindung an die die Prüfungsgebühr überwiesen werden

Zuständige Einrichtungen