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Fischerei; Fischerprüfung ablegen

Kurzbeschreibung

Die Anmeldung zur Fischerprüfung 2025 ist nicht mehr möglich. Die freien Plätze sind vergeben!

 

Sie möchten angeln? Dann legen Sie eine Fischerprüfung ab. Nach bestandener Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.

 

Aktueller Hinweis:  Fischerprüfung 2025 im Kreis Herford

Für die Abnahme der Fischerprüfung, die zur Erlangung des 1. Fischereischeines erforderlich ist, sind folgende Termine festgesetzt worden:

Schriftliche Prüfung: 19. November 2025, ab 14:00 Uhr

Praktische Prüfungen: 25. November 2025 und 26. November 2025, jeweils ab 8 bis 16 Uhr

Prüfungsort: 32120 Hiddenhausen-Sundern, Untere Wiesenstr. 55, Treffpunkt Sundern

Anmeldeschluss: 18. Okotober 2025, 24:00 Uhr

Hinweis zur Zahlung der Prüfungsgebühr: Sie erhalten nach der Anmeldung eine Zahlungsaufforderung. 

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wenn Sie im Kreis Herford wohnen, erfolgt die Prüfung durch den Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde Herford.
Wohnen Sie außerhalb des Kreises Herford, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde Ihres Wohnortes. Diese Genehmigung ist im Online-Antragsprozess hochzuladen.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl auf 120 Personen begrenzt ist. Vorrangig werden Personen aus dem Kreis Herford bei der Anmeldung berücksichtig. Sofern noch Restplätze vorhanden sind, können auch auswärtige Prüflinge zugelassen werden.

Worum geht es bei der Prüfung?

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden Kenntnisse in den folgenden sechs Fachgebieten abgefragt:

  • allgemeine Fischkunde
  • spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Natur- und Tierschutz
  • Gerätekunde und Gesetzeskunde.

 

Im praktischen Teil geht es um folgende Fähigkeiten:

  • ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen,
  • weiteres notwendiges Zubehör hinzufügen,
  • Fischarten erkennen und benennen.

 

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
  • gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung Ihres Wohnortes, falls der Prüfungsort von diesem abweicht.
  • gegebenenfalls Einverständis der Eltern bei Minderjährigen.

Bitte Prüfungstermine und dazugehörige Anmeldefristen beachten.

Nächste Fischerprüfung

  • Schriftliche Prüfung am 19. November 2025, ab 14:00 Uhr
  • Praktische Prüfung am 25. und 26. November 2025, jeweils ab 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Anmeldeschluss ist der 18. Oktober 2025, 24:00 Uhr.

Die Fischerprüfung dürfen Sie ab einem Alter von 13 Jahren ablegen.

Personen, die nicht im Kreis Herford wohnen, aber dennoch von der der Unteren Fischereibehörde des Kreises Herford geprüft werden möchten, müssen eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Fischereibehörde ihres Wohnortes einholen. Diese Ausnahmegenehmigung muss mit dem Antrag zur Fischereiprüfung bis zum 18.10.2025 (24.00 Uhr) eingereicht werden.

Melden Sie sich zeitig für die Fischerprüfung an. Dazu stellen Sie den Online-Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (siehe Onlinedienstleistungen).

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl auf 120 Personen begrenzt ist. Vorrangig werden Personen aus dem Kreis Herford bei der Anmeldung berücksichtig. Sofern noch Restplätze vorhanden sind, können auch auswärtige Prüflinge zugelassen werden.

Wenn die Anmeldefrist abgelaufen ist, versenden wir die Zulassungsbescheide für die Fischerprüfung. Sie erfahren dann Ihren Prüfungstermin und der Ort der Prüfung.

Sie erhalten ein Prüfungszeugnis, wenn Sie die Fischereiprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Mit diesem Prüfungszeugnis können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde einen Fischereischein beantragen.Dafür entstehen Ihnen weitere Kosten.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten verschiedene Angelvereine und Angelshops im Kreisgebiet Vorbereitungskurse an.

  • Prüfung: 50,00 Euro
  • Nachprüfung (praktisch): 30,00 Euro
  • Ersatzfischerprüfungszeugnis: 35,00 Euro
  • Ausnahmegenehmigung: 15,00 Euro

Bitte leisten Sie keine Zahlung vorab. Sie erhalten eine entsprechende Gebührenrechnung.

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