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Fischerei; Fischerprüfung ablegen

Kurzbeschreibung

Sie möchten angeln? Dann legen Sie eine Fischerprüfung ab. Nach bestandener Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wer im Kreis Herford einen Fischereischein erlangen möchte, muss zuvor die Fischerprüfung absolvieren und bestehen. Hierfür wurden folgende Prüfungstermine festgelegt:

Schriftliche Prüfung: 18.06.2026 ab 14.00 Uhr
Praktische Prüfungen: 30.06.2026 und 01.07.2026, ggf. 02.07.2026, jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr

Prüfungsort: 32120 Hiddenhausen-Sundern, Untere Wiesenstr. 55, Treffpunkt Sundern

Um an der Fischerprüfung teilnehmen zu können, muss zuvor ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser ist beim Kreis Herford spätestens bis zum 17.05.2026 (24 Uhr) einzureichen. Diese Genehmigung ist im Online-Antragsprozess hochzuladen.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl auf 120 Personen begrenzt ist. Vorrangig werden Personen aus dem Kreis Herford bei der Anmeldung berücksichtig. Sofern noch Restplätze vorhanden sind, können auch auswärtige Prüflinge zugelassen werden.

Worum geht es bei der Prüfung?

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden Kenntnisse in den folgenden sechs Fachgebieten abgefragt:

  • allgemeine Fischkunde
  • spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Natur- und Tierschutz
  • Gerätekunde und Gesetzeskunde
  • Gesetzeskunde.

Im praktischen Teil geht es um folgende Fähigkeiten:

  • ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen,
  • weiteres notwendiges Zubehör hinzufügen,
  • Fischarten erkennen und benennen.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
  • gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung Ihres Wohnortes, falls der Prüfungsort von diesem abweicht.
  • gegebenenfalls Einverständis der Eltern bei Minderjährigen.

Anmeldefrist ist der 17.05.2026 (24 Uhr).

Schriftliche Prüfung: 18.06.2026 ab 14.00 Uhr
Praktische Prüfungen: 30.06.2026 und 01.07.2026, ggf. 02.07.2026, jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr

Die Fischerprüfung dürfen Sie ab einem Alter von 13 Jahren ablegen.

Personen, die nicht im Kreis Herford wohnen, aber dennoch von der der Unteren Fischereibehörde des Kreises Herford geprüft werden möchten, müssen eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Fischereibehörde ihres Wohnortes einholen. Diese Ausnahmegenehmigung muss mit dem Antrag zur Fischereiprüfung bis zum 17.04.2026 (24.00 Uhr) eingereicht werden.

Melden Sie sich zeitig für die Fischerprüfung an. Dazu stellen Sie den Online-Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (siehe Onlinedienstleistungen).

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl auf 120 Personen begrenzt ist. Vorrangig werden Personen aus dem Kreis Herford bei der Anmeldung berücksichtig. Sofern noch Restplätze vorhanden sind, können auch auswärtige Prüflinge zugelassen werden.

Wenn die Anmeldefrist abgelaufen ist, versenden wir die Zulassungsbescheide für die Fischerprüfung. Sie erfahren dann Ihren Prüfungstermin und der Ort der Prüfung.

Sie erhalten ein Prüfungszeugnis, wenn Sie die Fischereiprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Mit diesem Prüfungszeugnis können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde einen Fischereischein beantragen.Dafür entstehen Ihnen weitere Kosten.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten verschiedene Angelvereine und Angelshops im Kreisgebiet Vorbereitungskurse an.

  • Prüfung: 50,00 Euro
  • Nachprüfung (praktisch): 30,00 Euro
  • Ersatzfischerprüfungszeugnis: 35,00 Euro
  • Ausnahmegenehmigung: 15,00 Euro

Bitte leisten Sie keine Zahlung vorab. Sie erhalten eine entsprechende Gebührenrechnung.

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