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Fischerei; Fischerprüfung ablegen

Kurzbeschreibung

HINWEIS: Die Antragstellung für die diesjährige Fischerprüfung ist nicht mehr möglich!

 

Sie möchten angeln? Dann legen Sie eine Fischerprüfung ab. Nach bestandener Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.

 

Aktueller Hinweis: 2. Fischerprüfung Herbst 2024 im Kreis Herford

Für die Abnahme der Fischerprüfung, die zur Erlangung des 1. Fischereischeines erforderlich ist, sind folgende Termine festgesetzt worden:

Schriftliche Prüfung:

Dienstag, 26.11.2024

Praktische Prüfungen:

Montag, 02.12.2024 und Dienstag, 03.12.2024

 

Der Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung sowie ein Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 50,- € sind spätestens bis zum 31. Oktober 2024 beim Landrat des Kreises Herford – Untere Fischereibehörde – über das Serviceportal der Kreisverwaltung Herford einzureichen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wenn Sie im Kreis Herford wohnen, prüft Sie der Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde. Sie wohnen nicht im Kreis Herford, möchten aber hier geprüft werden? Dann stellt Ihnen die Untere Fischereibehörde Ihres Wohnortes eine Ausnahmegenehmigung aus, die Sie uns bitte mitbringen.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden Ihre Kenntnisse in den folgenden sechs Fachgebieten abgefragt:

  • allgemeine Fischkunde,
  • spezielle Fischkunde,
  • Gewässerkunde und Fischhege,
  • Natur- und Tierschutz,
  • Gerätekunde und
  • Gesetzeskunde.

Im praktischen Teil geht es um folgende Fähigkeiten:

  • ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen,
  • weiteres notwendiges Zubehör hinzufügen,
  • ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
  • gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung Ihres Wohnortes, falls der Prüfungsort von diesem abweicht.
  • gegebenenfalls Einverständis der Eltern bei Minderjährigen.

Bitte Prüfungstermine und dazugehörige Anmeldefristen beachten.

Nächste Fischerprüfung

  • Schriftliche Prüfung am 21. Mai 2024
  • Praktische Prüfung am 27., 28. und 29. Mai 2024
  • Anmeldeschluss ist der 21. April 2024.

Die Fischerprüfung dürfen Sie ab einem Alter von 13 Jahren ablegen.

Melden Sie sich zeitig für die Fischerprüfung an. Dazu stellen Sie den Online-Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (siehe Onlinedienstleistungen).

Wenn die Anmeldefrist abgelaufen ist, versenden wir die Zulassungsbescheide für die Fischerprüfung. Sie erfahren dann Ihren Prüfungstermin und der Ort der Prüfung.

Sie erhalten ein Prüfungszeugnis, wenn Sie die Fischereiprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Mit diesem Prüfungszeugnis können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde einen Fischereischein beantragen.Dafür entstehen Ihnen weitere Kosten.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten verschiedene Angelvereine und Angelshops im Kreisgebiet Vorbereitungskurse an.

  • Prüfung: 50,00 Euro
  • Nachprüfung (praktisch): 30,00 Euro
  • Ersatzfischerprüfungszeugnis: 35,00 Euro
  • Ausnahmegenehmigung: 15,00 Euro

Bankverbindung an die die Prüfungsgebühr überwiesen werden

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen