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Jagd; Zulassung zur Jägerprüfung beantragen

Kurzbeschreibung

HINWEIS: Anmeldungen bis zum 23.02.2025 über das          Serviceportal der Kreisverwaltung möglich

Wenn Sie jagen möchten, brauchen Sie dafür einen Jagdschein. Diesen erhalten Sie, wenn Sie die Jägerprüfung erfolgreich ablegen.

Die Jägerprüfung des Jahres 2025 findet im Kreis Herford wie folgt statt:

 

Schriftliche Prüfung:                          23.04.2025, ab 15.00 Uhr

                                                            in Hiddenhausen „Treffpunkt Sundern“

Schießprüfung:                                  24.04.2025, ab 08.30 Uhr

                                                            in Vlotho am Schießstand

Mündlich-praktische Prüfung:     28.04., 29.04. und 30.04.2025, jeweils ab 08.00 Uhr

in Hiddenhausen „Treffpunkt Sundern“

Die Wiederholungsprüfung findet voraussichtlich im August 2025 statt. Die genauen Termine werden den Teilnehmern schriftlich bekanntgegeben.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.

Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:

  • Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -gehege und Naturschutz,
  • Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
  • Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen sowie
  • Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.

Die Schießprüfung besteht aus dem Flintenschießen (Wurftauben) und aus dem Büchsenschießen (Rehbockscheibe und laufender Keiler).

Sollten Sie bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder bei beiden Teilen durchfallen, dürfen Sie frühestens nach drei Monaten an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.

Wenn Sie alle Prüfungsteile bestehen, erhalten Sie den Jagdschein.

Die Jägerprüfung findet einmal im Jahr bei der Kreisverwaltung Herford statt. Die Prüfungstermine (April/Mai) werden im Amtlichen Kreisblatt auf der Internetseite sowie in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht.

Die Kreisjägerschaft Herford e.V. bietet jedes Jahr einen Vorbereitungskurs an. Der Kurs beginnt Anfang Oktober und endet mit der Prüfung im darauffolgenden Jahr im April. 

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind ab sofort und spätestens bis zum 23.02.2025 im Serviceportal möglich. 

Alternativ kann ein Antrag auch postalisch oder per E-Mail (jagdbehoerde@kreis-herford.de) angefordert sowie persönlich gestellt werden.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
  • Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe
  • Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Schulung zur Kundigen Person
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt,
  • Ihr Wohnort liegt im Gebiet des Kreises Herford,
  • Sie haben ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde,
  • Sie stellen den Antrag zwei Monate vor Prüfungsbeginn und überweisen die gesamte Prüfungsgebühr,
  • Sie besitzen einen Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe,
  • Sie besitzen einen Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Schulung zur Kundigen Person.

Jägerprüfungen werden in Nordrhein-Westfalen (NRW) einmal jährlich nach der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31.03.2010 in der zurzeit geltenden Fassung durchgeführt. Sie bestehen aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil (§ 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz).

Die Prüfung müssen Sie bei der Unteren Jagdbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) ablegen, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Den gewöhnlichen Aufenthalt begründen Sie dort, wo Sie sich unter Umständen niederlassen, die auf die Absicht schließen lassen, dass Sie an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilen. Eine Ausnahmeregelung sieht die Durchführungsverordnung nicht vor.

  • Prüfungsgebühr: 220,00 Euro
  • Zulassungsgebühr: 30,00 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen