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Krankheiten; Infektionskrankheiten und übertragbare Krankheiten durch Krankenhäuser, Seniorenheime und Arztpraxen melden

ENTWURF

Kurzbeschreibung

Erkrankt ein Patient an bestimmten Krankheiten, ist das Gesundheitsamt zu informieren. Die Meldung erfolgt durch Krankenhäuser, Seniorenheime und Arztpraxen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Welche Krankheiten meldepflichtig sind, steht im Katalog der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Wurde uns eine dieser Krankheiten gemeldet, informieren wir die Patienten schriftlich – auch wenn die meldende Stelle diese bereits benachrichtigt hat.

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Neben dem Online-Meldeformular sind keine weiteren Unterlagen notwendig.

Es sind keine Fristen einzuhalten.

Es sind keine Voraussetzungen zu beachten.

Bitte füllen Sie das Online-Meldeformular aus.

Diese Leistung ist kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen