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Krankheiten; Infektionskrankheiten und übertragbare Krankheiten durch Krankenhäuser, Seniorenheime und Arztpraxen melden
Kurzbeschreibung
Erkrankt ein Patient an bestimmten Krankheiten, ist das Gesundheitsamt zu informieren. Die Meldung erfolgt durch Krankenhäuser, Seniorenheime und Arztpraxen.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Welche Krankheiten meldepflichtig sind, steht im Katalog der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
Wurde uns eine dieser Krankheiten gemeldet,treten wir mit der Person in Kontakt.
Sie haben Interesse an einer Beratung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
Neben dem Online-Meldeformular sind keine weiteren Unterlagen notwendig.
Die Meldefristen sind durch das Infektionsschutzgesetz festgelegt.
Es sind keine Voraussetzungen zu beachten.
Bitte füllen Sie das Online-Meldeformular aus.
Diese Leistung ist kostenfrei.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Gesundheit (Amt)
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- Amtshausstraße 2
- 32051 Herford
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- Ärztliche Begutachtung und Infektionsschutz (Abteilung)
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- Amtshausstraße 2
- 32051 Herford
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Denise Segbers
Fachassistent*in im Infektionsschutz- Telefon:
- 05221 13-2278
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Herr David Pabst
Fachassistent*in im Infektionsschutz- Telefon:
- 05221 13-2277
-
Frau Claudia Müller
Fachassistent*in im Infektionsschutz- Telefon:
- 05221 13-2134
-
Frau Kirsten Raube
Fachassistent*in im Infektionsschutz- Telefon:
- 05221 13-2374