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Schwerbehinderung; Ausstellung und Änderung eines Schwerbehindertenausweises beantragen

Kurzbeschreibung

Jeder 9. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung.
Das sind 2 Millionen Menschen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Im Kreis Herford leben mehr als 30 Tausend behinderte Menschen.
Wir stellen fest, wer behindert ist.
Danach gibt es einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Wir tragen auch die Merkmale im Ausweis ein.  
Wer schwerbehindert ist, kann einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen.
Der Schwerbehinderten-Ausweis kann bei uns beantragt werden. 
Im Rathaus gibt es Hilfe für diesen Antrag.
Dort wird der Antrag ausgefüllt, wenn Hilfe gewünscht wird.
Der Antrag kann auch mitgenommen und selbst ausgefüllt werden. 
Das Rathaus leitet den Antrag an uns weiter.
Wir bearbeiten den Antrag. 
Wenn wir eine Behinderung feststellen, bekommen Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis.

 

Mit dem Schwerbehinderten-Ausweis wird das Leben leichter:

  • durch kostenlose Fahrt in Bus und Bahn alleine oder mit Begleitperson
  • durch Hilfe bei der Arbeit (besseren Schutz vor Kündigung durch den Arbeitgeber, Hilfsmittel für die Arbeit, mehr Urlaub, mehr Lohn durch weniger Steuern)
  • durch weniger Steuern für das Auto
  • durch Kindergeld für die Eltern erwachsener Kinder - durch weniger Rundfunk-Beiträge 
  • durch das Parken auf Behinderten-Parkplätzen (mit besonderem Ausweis)
  • durch leichtere Möglichkeiten Wohngeld oder Wohn-Berechtigungs-Scheine zu bekommen
  • durch frühere Rente,durch Blindengeld für Menschen, die ganz wenig oder gar nichts sehen können
  • durch Gehörlosengeld für Menschen, die ganz wenig oder gar nichts hören können
  • durch besondere Schlüssel für die Türen von Behinderten-Toiletten.

Die Behinderung wird von uns mit dem Grad der Behinderung festgestellt. 
Dieses ist eine Zahl zwischen 20 und 100, die bestätigt, wie groß die Behinderung ist. 
Wenn die Behinderung höher als 50 ist, gibt es einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Der Grad der Behinderung steht im Schwerbehinderten-Ausweis.

Im Ausweis gibt es auch verschiedene Merkmale für verschiedene Behinderungen. 
Diese Merkmale gibt es:

  • „G“ für Menschen, die schlecht laufen können
  • „B“ für Menschen, die in Bus und Bahn kostenlos eine Begleitperson mitnehmen können
  • „aG“ für Menschen, die sehr schlecht laufen können
  • „RF“ für Menschen, die sehr schlecht sehen oder hören können und deshalb weniger Rundfunk-Gebühren bezahlen müssen
  • „Gl“ für Menschen, die sehr schlecht hören können
  • „Bl“ für Menschen, die sehr schlecht sehen können
  • „H“ für Menschen, die sehr viel Hilfe brauchen
  • „TBL“ für Menschen, die nichts sehen und nichts hören können

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Für die Feststellung Ihrer Schwerbehinderung müssen wir Ihre Ärzte und Ärztinnen befragen. 
Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung.
Sie müssen eine Schweigepflicht-Entbindung unterschreiben. 
Weitere Unterlagen brauchen nicht vorgelegt werden.
Für den Ausweis benötigen wir ein neueres Passbild. 

Für die Beantragung eines Beiblattes zum Schwerbehinderten-Ausweis brauchen Sie keine Fristen beachten.

Wer ist anspruchsberechtigt?
Der Schwerbehinderten-Ausweis wird ab einem Grad der Behinderung von 50 erteilt. 
Bei einem Wert unter 50 gelten Sie nicht als schwerbehindert. 

Kann ich einen unbefristeten Schwerbehinderten-Ausweis bekommen?
Sie können einen unbefristeten Schwerbehinderten-Ausweis bekommen, wenn Ihre Beeinträchtigungen sich wahrscheinlich nicht bessern werden. 
Dies ist zum Beispiel bei Amputationen der Fall.

  • Stellen Sie den Antrag online oder im Rathaus. Das Rathaus leitet den Antrag zu uns weiter.
  • Wir holen uns von den Ärzten die Befunde.
  • Dann entscheiden wir über den Grad der Behinderung.
  • Außerdem entscheiden wir über die Merkmale.
  • Anschließend lassen wir den Ausweis drucken.
  • Der Ausweis wird zugeschickt.

Die Ausstellung eines Schwerbehinderten-Ausweises ist kostenlos.

Auch Änderungen sind kostenlos.