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Fahrerlaubnis; Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen

Kurzbeschreibung

Aktueller Hinweis zur Online-Terminbuchung

Aufgrund der aktuell hohen Terminnachfrage im Straßenverkehrsamt kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können. Sofern möglich, werden montags, dienstags, mittwochs und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.

 

Sie werden bald 17 Jahre und möchten begleitet Auto fahren? Dann haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des Modellprojektes am begleiteten Fahren ab 17 Jahren teilzunehmen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Sie können bei Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren am begleiteten Fahren teilnehmen. Dies setzt voraus, dass Sie mindestens eine Person benennen, die Sie bei der Teilnahme am Straßenverkehr im Auto begleitet

Den Antrag zum Selberausfüllen finden Sie auf der rechten Seite zum Download.

 

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch (Der Personalausweis ist zeitnah nachzureichen)
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und des Führerscheins jeder Begleitperson

Der Antrag auf begleitetes Fahren mit 17 kann frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.

Das begleitete Fahren können Sie für Klasse B und BE erwerben. Für Sie und Ihre Begleitpersonen gelten bestimmte Voraussetzungen.

Voraussetzungen für Sie als Bewerberin oder Bewerber:

  1. Sie müssen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und
  2. Ihre Erziehungsberechtigten müssen Ihnen das begleitete Fahren erlauben. Auf dem Antrag müssen beide Erziehungsberechtigten unterschreiben. Sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, so ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.

Voraussetzungen für Ihre Begleitperson:

  1. sie muss mindestens 30 Jahre alt sein,
  2. sie muss seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und
  3. sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen haben.

Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen kann im Straßenverkehrsamt oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.

Sie brauchen den Kartenführerschein zu Ihrem 18. Geburtstag nicht extra zu beantragen. Das erledigen wir für Sie, wenn Sie die Prüfungsbescheinigung mit den beantragten Klassen von TÜV erhalten haben. Wir schicken Ihnen Ihren Führerschein dann passend zum 18. Geburtstag zu.

Die Prüfungsbescheinigung ist bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Sollte Ihr Führerschein nicht genau am 18. Geburtstag bei Ihnen sein, warten Sie vielleicht noch zwei Tage ab. Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Versand verzögern.

Sollte Ihr Führerschein dann immer noch nicht bei Ihnen sein, melden Sie sich bitte bei uns. Dann könnte es sein, dass wir von Ihnen noch Unterlagen (Passbild, Prüfbescheinigung vom TÜV) benötigen. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann auch ohne Begleitung einen PKW führen.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.