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Fahrerlaubnis; Erteilung Streckenführerschein (Ausnahme vom Mindestalter) beantragen

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Sie benötigen aus beruflichen oder schulischen Gründen die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, auch wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind? Dann beantragen Sie bei uns in der Führerscheinstelle einen sogenannten Streckenführerschein.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • schriftlicher begründeter Antrag
  • nach Aufforderung medizinisch-psychologisches Gutachten

Es sind keine Fristen zu beachten.

Ausnahmen vom Mindestalter entscheiden wir je nach Einzelfall.

Eine Fahrerlaubnis bekommt man in der Regel erst ab dem 18. Lebensjahr. Bevor die Führerscheinstelle eine Ausnahme bewilligt, stellen Sie bitte einen Antrag und legen Sie nach Aufforderung ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor. Dieses Gutachten beauftragen Sie bitte bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung auf eigene Kosten. Erst nach einer positiven Begutachtung können wir Ihnen eine Ausnahme vom Mindestalter erteilen. Eine Übersicht der verschiedenen Mindestalter finden Sie unter den Downloads.

Sollten Sie bereits mit 17 Jahren einen Streckenführerschein beantragen wollen, ist zu beachten, dass eine erfolgreich absolvierte theoretische und praktische Prüfung für die Fahrerlaubnisklasse B Voraussetzung ist.

Wenn Sie eine Ausnahme vom Mindestalter für die Fahrerlaubnisklassen C und CE beantragen wollen, erhalten sie Informationen über die Voraussetzungen in der Führerscheinstelle.

Der Antrag auf einen Streckenführerschein kann nur in der Führerscheinstelle gestellt werden. Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung des Streckenführerscheins vor, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Fällt das Gutachten positiv aus, wird der Streckenführerschein ausgestellt. Der Streckenführerschein kann auch jahreszeitlich beschränkt werden und ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.

Die Gebühr für die Antragstellung beträgt 75,00 EUR.