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Fahrerlaubnis; Ausländischen Führerschein umschreiben
Kurzbeschreibung
Aktueller Hinweis zur Online-Terminbuchung
Aufgrund der aktuell hohen Terminnachfrage im Straßenverkehrsamt kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können. Sofern möglich, werden montags, dienstags, mittwochs und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Lassen Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis bitte umschreiben, wenn Sie
- eine ausländische Fahrerlaubnis haben, die nicht in der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellt wurde und
- mindestens seit sechs Monaten in Deutschland wohnen.
Es ist zu beachten, dass es bei Umschreibung je nach Herkunftsland sein kann, dass eine theoretische und/oder auch eine praktische Prüfung notwendig ist.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- Original Ihres Führerscheines mit einer Übersetzung einer amtlich anerkannten Dolmetscherin oder eines amtlich anerkannten Dolmetschers oder des ADAC (der Führerschein muss gültig sein)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- zusätzliche Angabe einer anderen Prüfungssprache
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Führerscheinstelle.
Bei Umschreibung müssen Sie mindestens 6 Monate seit Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz im Bundesgebiet haben.
Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland bis zu einem halben Jahr fahren, nachdem Sie sich angemeldet haben. Wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen EU-Kartenführerschein umschreiben lassen wollen, muss Ihr Führerschein noch gültig sein. Außerdem darf er nicht nur vorläufig ausgestellt oder ein Lern-Führerschein sein.
Ist Ihr Führerschein aus den EU- oder EWR-Staaten, dürfen Sie auch länger als sechs Monate Kraftfahrzeuge in Deutschland führen. Sie brauchen dann nur einen deutschen Führerschein, wenn Ihre ausländische Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist.
Sie können Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen
- bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle oder
- im zuständigen Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Ob Ihr Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden kann, erfahren Sie en Führerscheinstelle.
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 988-444
-
Auskunft Straßenverkehrsamt (Telefonzentrale)
- Telefon:
- 05223 988-3
-
Herr Schmerz
Abteilungsleitung- Telefon:
- 05223 988-553