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Gewerblicher (grenzüberschreitender) Güterkraftverkehr; Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz beantragen

Kurzbeschreibung

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Wer den entsprechenden Beruf eines Kraftverkehrsunternehmers ausüben möchte, unterliegt in den meisten Fällen einer Erlaubnispflicht.

Es wird dabei unterschieden zwischen einer

  • Erlaubnis für den innerstaatlichen gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • Gemeinschaftslizenz sowohl für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der EU als auch den innerstaatlichen gewerblichen Güterkraftverkehr,
  • kleinen Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der EU mit einem Kraftfahrzeug ab 2,5t bis 3,5t,
  • bilateralen Genehmigung für den sonstigen internationalen gewerblichen Güterkraftverkehr von Mitgliedsstaaten nach Drittländern und umgekehrt.

Der innerstaatliche gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, wenn das Kraftfahrzeug oder die Fahrzeugkombination (einschließlich Anhänger) ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5t hat.

Der grenzüberschreitende gewerbliche Güterkraftverkehr hingegen ist erlaubnispflichtig, wenn das Kraftfahrzeug oder die Fahrzeugkombination (einschließlich Anhänger) ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 2,5t hat.

Nicht erlaubnispflichtig ist der sog. Werkverkehr, d.h. der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Die Erteilung einer Erlaubnis oder (kleinen) Gemeinschaftslizenz kann beim Kreis Herford beantragt werden, wenn sich Ihr Betriebssitz im Kreisgebiet befindet.

Es bestehen für die Erlaubnis und die Gemeinschaftslizenz die gleichen Voraussetzungen und Gebühren. Es empfiehlt sich daher direkt die Gemeinschaftslizenz zu beantragen.

 

Wollen Sie mehr zum internationalen gewerblichen Güterkraftverkehr außerhalb der EU erfahren?

Dann wenden Sie sich an das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

 

Sie haben Interesse an einer Erlaubnis, Gemeinschaftslizenz und möchten erfahren, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen?

Dann nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Verordnung (EG) 1071/09
  • Verordnung (EG) 1072/09
  • Verordnung (EU) 2020/1055
  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
  • Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)

Es werden folgende Antragsunterlagen benötigt:

 

Unterlagen für die Firma als juristische Person:

  • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug.
  • Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Downloads). Ist von einer akkreditierten Stelle auszustellen (z.B. Steuerberater).
  • Fahrzeugliste unter Beifügung aller Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (siehe Downloads).
  • Unterlagen zum Standort der Fahrzeuge während der Ruhezeiten (Mietvertrag, Google Maps-Ausdruck mit Kennzeichnung, schriftliche Erklärung etc.).
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht).
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse oder Gemeindekasse des Betriebssitzes.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Berufsgenossenschaft.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen (für den Arbeitgeber).
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt des Betriebssitzes).
  • Nachweis einer Güterschaden-Haftpflichtversicherung (§7a Güterkraftverkehrsgesetz).

Unterlagen für jede/n gesetzlichen Vertreter/gesetzliche Vertreterin der Unternehmung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht).
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt des jeweiligen Wohnsitzes).
  • Führungszeugnis (zu beantragen im Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt des jeweiligen Wohnsitzes).
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (zu beantragen beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg).
  • Kopie der Bescheinigung über die fachliche Eignung (wenn eine gesetzliche Vertretung gleichzeitig die Aufgabe der Verkehrsleitung übernimmt).

 

Unterlagen für den Verkehrsleiter/die Verkehrsleiterin (sofern nicht gleichzeitig gesetzlicher Vertreter):

  • Anstellungsvertrag in Kombination mit einer Bestellung zur Verkehrsleitung für interne Verkehrsleitung (siehe Downloads).
  • Geschäftsbesorgungsvertrag für externe Verkehrsleitung (siehe Downloads).
  • Kopie der Bescheinigung über die fachliche Eignung.
  • Führungszeugnis.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Insolvenzgericht.
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister.

Sollten einzelfallbezogen weitere Unterlagen benötigt werden, würden diese von Ihnen nach Eingang des Antrags separat angefordert werden.

  • Die Antragsunterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
  • Für die Vorlage der Antragsunterlagen wird nach Einleitung des Antragsverfahrens eine dreimonatige Frist gesetzt.
  • Die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz wird auf Antrag für maximal 10 Jahre erteilt. Eine automatische Verlängerung oder vorläufige Lizenz gibt es nicht.

Die Erteilung der Erlaubnis oder (kleinen) Gemeinschaftslizenz erfolgt auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz. Hierfür müssen alle dort genannten Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt werden:

Anmeldung einer Unternehmung

Bevor die beantragte Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz erteilt werden kann, muss ein Unternehmen gegründet und das entsprechende güterverkehrsrechtliche Gewerbe angemeldet werden.

Ordnungsgemäßer Betriebssitz

Es muss ein ordnungsgemäßer Betriebssitz im Zuständigkeitsbereich der Lizenzbehörde vorhanden sein (hier sollte ggfls. im Vorfeld mit der zuständigen Bauaufsicht Kontakt aufgenommen werden, um z.B. zu klären, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden muss oder ob der Betriebssitz überhaupt für die Gewerbeausübung zugelassen ist).

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind die o.g. Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, etc.) sowie eine Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen, die von einer akkreditierten Stelle ausgestellt ist (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steueranwalt oder Kreditinstitut). Das nachzuweisende Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.

Persönliche Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers und der Verkehrsleitung sind verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft und Fahreignungsregisterauskunft). Sollten negative Registerauskünfte vorhanden sein, wird einzelfallbezogen entschieden, ob eine Akteneinsicht des zugrundeliegenden Verfahrens zu erfolgen hat. 

Nachweis der fachlichen Eignung

Die Unternehmung muss im Besitz der fachlichen Eignung für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr sein. Die fachliche Eignung wird von einer natürlichen Person (gesetzliche Vertretung oder einzustellende bzw. extern zu beauftragende Person) erworben und kann auch nur durch diese erbracht werden. Ein Verkehrsleitervertrag mit einer juristischen Person ist daher ausgeschlossen. Der Eignungsnachweis wird dabei in der Regel durch eine Prüfung bei der IHK erbracht.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch alternative Nachweise der fachlichen Eignung erbracht werden. Näheres hierzu können Sie bei der für Sie zuständigen IHK erfahren.

Online-Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ein. Sie gelangen dort über den Link des Serviceportals des Kreises Herford hin. Danach wird er elektronisch an die Lizenzbehörde zur weiteren Bearbeitung und Prüfung übermittelt.

Bei analoger Antragstellung: Den ausgefüllten Antrag geben Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Lizenzbehörde ab.

Nachdem Ihr Antrag (digital oder analog) bei der Lizenzbehörde des Kreises Herford eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung mit der Mitteilung, ob alle Antragsunterlagen vorliegen oder welche Unterlagen noch nachgereicht werden müssen. Alle Anträge werden einer einzelfallgerechten Prüfung unterzogen. Dies bedeutet, dass jeder Antrag individuell geprüft wird, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.

Wird über Ihren Antrag positiv entschieden, dann werden Sie telefonisch über die beabsichtigte Erteilung in Kenntnis gesetzt, sodass ein Termin zur Aushändigung vereinbart werden kann. Sollten Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Erteilung nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid oder unter Fristsetzung eine Gelegenheit zur Nachbesserung (auch hier erfolgt in der Regel eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme).

Für die Erteilung der Erlaubnis und Erlaubnisausfertigungen oder die Gemeinschaftslizenz und beglaubigten Kopien werden Gebühren und Auslagen gem. der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr erhoben.

Gebührenrahmen

Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz: 120,00 - 700,00 EUR

Erlaubnisausfertigungen/beglaubigte Kopien: 40,00 - 160,00 EUR

Die Gebühren betragen zurzeit:

  • Erlaubnis/ Gemeinschaftslizenz: 440,00 €,
  • Je Erlaubnisausfertigung/ beglaubigte Kopie: 100,00 €.

Die Gebühr wird im Wege des Ermessens durch einen Gebührenbescheid erhoben, sobald das Verfahren zu Ihren Gunsten abgeschlossen werden kann. Im Falle einer Rücknahme des Antrags wird auf eine Gebührenerhebung in der Regel verzichtet. Im Falle der Antragsablehnung würde im Wege des Ermessens eine Gebühr i.H.v. bis zu 75 % der für die Vornahme der Amtshandlung vorgesehenen Gebühr erhoben werden.

Weitere Kosten entstehen im Zusammenhang mit Ihrer Beantragung der Antragsunterlagen bei den jeweiligen Institutionen.