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Güter- oder Personenbeförderung; Gewerbliche Güter- und Personenbeförderung (Schlüssel 95), Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Sie möchten gewerblich als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer beziehungsweise als Busfahrerin oder Busfahrer im Güter- oder Personenbeförderungsverkehr tätig sein? Dann müssen wir eine sogenannte Schlüsselziffer in Ihren Führerschein eintragen. Dieser weist nach, dass Sie die erforderliche Weiterbildung gemacht haben.
Die Weiterbildung besuchen Sie bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Sie müssen keine Prüfung ablegen, erhalten am Ende aber eine Teilnahmebescheinigung. In jedem Fall wird die Teilnahme elektronisch gemeldet. Alle fünf Jahre frischen Sie Ihre Kenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung auf.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
- Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Fahrpersonal-Verordnung (FPersV)
- Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- bisheriger EU-Kartenführerschein
- Teilnahmebescheinigungen über die Weiterbildung im Original
Der Antrag auf einen Fahrerqualifizierungsnachweis kann 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bei der Führerscheinstelle beantragt werden.
- Sie sind Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat beschäftigt.
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
- Sie haben eine Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.
Der Antrag kann nur persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden. Bei Antragstellung werden die vorgeschriebenen Weiterbildungen sowie die weiteren Unterlagen geprüft. Sind die Unterlagen vollständig, wird der Fahrerqualifizierungsnachweis bestellt. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist 5 Jahre gültig.
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
- Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 988-444
-
Auskunft Straßenverkehrsamt (Telefonzentrale)
- Telefon:
- 05223 988-3
-
Herr Schmerz
Abteilungsleitung- Telefon:
- 05223 988-553