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Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen; Taxikonzession beantragen
Kurzbeschreibung
Wer Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig mit einem Taxi befördern möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung (Konzession) nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Es gilt die Taxenordnung und der Taxentarif des Kreises Herford (siehe Rubrik Downloads).
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Wer bereits Inhaber/in einer Taxikonzession im Kreis Herford ist oder den Berufszugang als Taxiunternehmer/in mit Betriebssitz im Kreis Herford anstrebt, kann unter der Rubrik Downloads das entsprechende Antragsformular für die Erteilung oder Verlängerung von Taxikonzessionen abrufen.
Taxikonzessionen werden gemäß gesetzlicher Vorgaben jedoch nur in begrenzter Anzahl entsprechend der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes vergeben. Das bedeutet, dass örtliche Faktoren, wie z.B. die Taxendichte oder auch die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen berücksichtigt werden müssen.
Sie haben Interesse an einer Taxikonzession im Kreis Herford und Sie möchten sich erkundigen, ob noch Taxikonzessionen zur Verfügung stehen oder es bestehen allgemeine Fragen hinsichtlich der Berufszugangsvoraussetzungen?
Dann nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
Für den Fall, dass Sie eine Mietwagengenehmigung (kein Selbstfahrermietwagen) haben möchten, besuchen Sie bitte die Dienstleistung Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen; Mietwagengenehmigung beantragen.
Für den Fall, dass Sie ein Taxifahrer sind und einen Personenbeförderungsschein haben möchten, besuchen Sie bitte die Dienstleistung Personenbeförderung; Personenbeförderungsschein beantragen
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Verordnung (EG) 1071/09
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZB)
Der Umfang der zu erbringenden Antragsunterlagen hängt von der jeweiligen Unternehmensstruktur ab. Sowohl die für die Führung der Geschäfte bestellte(n) Person(en) als auch jede gesetzliche Vertretung (juristisch und natürlich) hat sich einer Überprüfung der persönlichen Voraussetzung zu unterziehen.
Einzelunternehmer
- Kopie der zuletzt gültigen Gewerbeanmeldung.
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis mit Vermerk Arbeitserlaubnis (nur bei Drittstaatenangehörigkeit).
- Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Muster siehe Downloads)
- Die Eigenkaptalbescheinigung muss von einer akkreditierten Stelle ausgestellt werden (z.B. Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Kanzlei, etc.).
- Im Falle der Unternehmensneugründung erfolgt dies über die Eröffnungsbilanz.
- Ein Kontoauszug mit einem Kapital zu einem Stichtag reicht nicht als Eigenkapitalnachweis aus (ebenso die Saldenübersicht des Kreditinstituts).
- Fahrzeugliste (Auflistung aller im Besitz stehenden Fahrzeuge, Beifügung aller Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I ehemals Fahrzeugschein, Kopie Mietvertrag).
- Bescheinigung der jeweils zuständigen Bauordnungsverwaltung über die genehmigte Nutzung (Möglicherweise Antrag auf Nutzungsänderung).Nur bei Betriebssitzwechsel und Ersterteilung
- Geeigneter Nachweis über zur Verfügung stehende Stellplätze (z.B. Mietvertrag). Nur bei Betriebssitzwechsel und Ersterteilung
- Kopie der Bescheinigung über die fachliche Eignung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen.
Für den Unternehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Insolvenzgericht (Wenn Sie im Kreisgebiet Herford wohnen, können Sie sich an das Amtsgericht Bielefeld wenden).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt.
- Führungszeugnis (Bürgerbüro des Wohnortes).
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Bürgerbüro des Wohnortes).
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadtkasse/ Gemeindekasse des Betriebssitzes.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Berufsgenossenschaft.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen (sollten in der Vergangenheit noch nie Mitarbeiter beschäftigt worden sein, so muss eine entsprechende schriftliche Erklärung abgegeben werden).
Für die für die Führung der Geschäfte bestellte Person (sofern nicht gleichzeitig Unternehmer)
- Bei interner Beschäftigung: Anstellungsvertrag mit Bestellung der Führung der Geschäfte (Ein Muster für die Bestellung der Führung der Geschäfte kann im Downloadbereich abgerufen werden).
- Bei externer Beauftragung: Geschäftsbesorgungsvertrag.
- Führungszeugnis (Bürgerbüro des Wohnortes).
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Bürgerbüro des Wohnortes).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Insolvenzgericht.
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg).
Unternehmungen mit juristischen Personen sowie rechtsfähige Personenhandels- und Personengesellschaften
Allgemeine Unterlagen
- Kopie der zuletzt gültigen Gewerbeanmeldung & aktueller Handelsregisterauszug.
- Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (Muster siehe Downloads)
- Die Eigenkaptalbescheinigung muss von einer akkreditierten Stelle ausgestellt werden (z.B. Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Kanzlei, etc.).
- Im Falle der Unternehmensneugründung erfolgt dies über die Eröffnungsbilanz.
- Ein Kontoauszug mit einem Kapital zu einem Stichtag reicht nicht als Eigenkapitalnachweis aus (ebenso die Saldenübersicht des Kreditinstituts).
- Fahrzeugliste (Auflistung aller im Besitz stehenden Fahrzeuge, Beifügung aller Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I ehemals Fahrzeugschein, Kopie Mietvertrag).
- Bescheinigung der jeweils zuständigen Bauordnungsverwaltung über die genehmigte Nutzung (Möglicherweise Antrag auf Nutzungsänderung).Nur bei Betriebssitzwechsel und Ersterteilung
- Geeigneter Nachweis über zur Verfügung stehende Stellplätze (z.B. Mietvertrag). Nur bei Betriebssitzwechsel und Ersterteilung
- Kopie der Bescheinigung über die fachliche Eignung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen.
Für die Unternehmung als juristische Person (GmbH, UG (Haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG, etc.)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht Bielefeld).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Stadt-/ Gemeindekasse des Betriebssitzes.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Berufsgenossenschaft.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen (für den Arbeitgeber).
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Bürgerbüro des Betriebssitzes).
Für alle Geschäftsführer oder sonstigen gesetzlichen Vertreter der Unternehmung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Insolvenzgericht (Wenn Sie im Kreisgebiet Herford wohnen, können Sie sich an das Amtsgericht Bielefeld wenden).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt.
- Führungszeugnis (Bürgerbüro des Wohnortes).
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Bürgerbüro des Wohnortes).
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg).
Zusätzlich von der für die Führung der Geschäfte bestellten Person (sofern nicht gleichzeitig gesetzliche Vertretung)
- Bei interner Beschäftigung: Anstellungsvertrag mit Bestellung der Führung der Geschäfte (Ein Muster für die Bestellung der Führung der Geschäfte kann im Downloadbereich abgerufen werden).
- Bei externer Beauftragung: Geschäftsbesorgungsvertrag.
- Führungszeugnis (Bürgerbüro des Wohnortes).
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Bürgerbüro des Wohnortes).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Insolvenzgericht.
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg).
Sollten einzelfallbezogen weitere Unterlagen benötigt werden, würden diese von Ihnen nach Eingang des Antrags separat angefordert werden.
- Die Antragsunterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
- Sollten die geforderten Antragsunterlagen nicht vollständig vorgelegt werden, sodass keine Prüfung erfolgen kann, so verlieren die bereits vorgelegten Antragsunterlagen ihre Gültigkeit nach Ablauf von drei Monaten. Für die vollständige Vorlage der Antragsunterlagen wird nach Einleitung des Antragsverfahrens daher eine dreimonatige Frist gesetzt.
- Die Taxikonzessionen dürfen maximal für fünf Jahre erteilt werden. Neuunternehmern werden die Taxikonzessionen für nur zwei Jahre erteilt.
- Wird die Wiedererteilung der Taxikonzessionen vor Ablauf der Genehmigungsdauer nicht rechtzeitig beantragt, so werden diese ohne Anspruch auf Wiedererlangung an andere potentielle Interessenten entsprechend § 13 Absatz 5 Personenbeförderungsgesetz weitervergeben.
Die Erteilung von Taxikonzessionen erfolgt auf der Grundlage von § 13 Absätze 1, 4, 5 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr. Hierfür müssen alle dort genannten Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt werden, insbesondere:
- Anmeldung einer Unternehmung
Bevor die beantragte Taxikonzession erteilt werden kann, muss ein entsprechendes Gewerbe angemeldet werden. - Ordnungsgemäßer Betriebssitz
Es muss ein ordnungsgemäßer Betriebssitz im Bezirk der Taxikonzession vorhanden sein (hier sollte ggfls. im Vorfeld mit der zuständigen Bauaufsicht Kontakt aufgenommen werden, um z.B. zu klären, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden muss oder ob der Betriebssitz überhaupt für die Gewerbeausübung zugelassen ist). Es erfolgt seitens des Kreises Herford eine Betriebssitzüberprüfung vor Ort. - Finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sind die o.g. Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, etc.) sowie eine Eigenkapitalbescheinigung vorzulegen, die von einer akkreditierten Stelle ausgestellt ist (Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Kanzlei, Kreditinstitut, etc.). Das nachzuweisende Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen nicht weniger als 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen. - Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sind verschiedene Dokumente vorzulegen (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft und Fahreignungsregisterauskunft). Sollten negative Registerauskünfte vorhanden sein, wird einzelfallbezogen entschieden, ob eine Akteneinsicht des zugrundeliegenden Verfahrens zu erfolgen hat. - Nachweis der fachlichen Eignung
Die Unternehmung muss im Besitz der fachlichen Eignung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen sein. Die fachliche Eignung wird von einer natürlichen Person (gesetzliche Vertretung oder einzustellende bzw. extern zu beauftragende Person) erworben und kann auch nur diese erbracht werden. Ein Vertrag mit einer juristischen Person ist daher ausgeschlossen. Der Eignungsnachweis wird dabei in der Regel durch eine Prüfung bei der IHK erbracht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch alternative Nachweise der fachlichen Eignung erbracht werden. Näheres hierzu können Sie bei der für Sie zuständigen IHK erfahren.
- Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes
Taxikonzessionen werden entsprechend § 13 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz nur in begrenzter Anzahl entsprechend der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes vergeben. Diese wurde im Vorfeld insbesondere anhand der Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im jeweiligen Bezirk des Kreises Herford, der Taxendichte, der Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit und der Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben beurteilt und wird regelmäßig auf die Gültigkeit überprüft.
Sind alle Taxikonzessionen bereits vergeben, so können Sie sich auf Antrag für die Dauer von zwei Jahren in eine sogenannte Reserve-/Warteliste eintragen lassen, wenn die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit positiv erfolgt ist. Es gilt die Reihenfolge gem. § 13 Absatz 5 Personenbeförderungsgesetz. Da dies jedoch mit Kosten (Gebühren für die Eintragung in die Liste und Beschaffung der Antragsunterlagen) verbunden ist, empfiehlt es sich im Vorfeld, persönlich Kontakt zur zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen, um sich hinsichtlich der Erfolgschancen beraten zu lassen.
Online-Antragstellung:
Es wird aktuell an einer entsprechenden Möglichkeit gearbeitet.
Bei analoger Antragstellung:
Den ausgefüllten Antrag geben Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Straßenverkehrsamt in Kirchlengern ab (postalisch oder persönlich).
Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung mit der Mitteilung, ob alle Antragsunterlagen vorliegen oder welche Unterlagen noch nachgereicht werden müssen. Alle Anträge werden einer einzelfallgerechten Prüfung unterzogen. Dies bedeutet, dass jeder Antrag individuell geprüft wird, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.
Wird über Ihren Antrag positiv entschieden, dann werden Sie telefonisch über die beabsichtigte Erteilung in Kenntnis gesetzt, sodass ein Termin zur Aushändigung vereinbart werden kann. Sollten Sie die erforderlichen Voraussetzungen für eine Erteilung nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid oder unter Fristsetzung eine Gelegenheit zur Nachbesserung (auch hier erfolgt in der Regel eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme).
Für die Erteilung einer Taxikonzession werden Gebühren und Auslagen gem. der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen i.V.m. dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr (VB 1 -30-20/7a) vom 03.09.2001 über die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen erhoben.
Die Gebühren betragen zurzeit:
- Für das erste Kraftfahrzeug/ für die erste Taxikonzession: 150,00 €,
- Für jedes weitere Kraftfahrzeug in demselben Verfahren/ jede weitere Taxikonzession: 40,00 €.
Die Gebühr wird durch einen Gebührenbescheid erhoben, sobald das Verfahren zu Ihren Gunsten abgeschlossen werden kann. Im Falle einer Rücknahme des Antrags wird überprüft, ob oder in welcher Höhe die Gebühr erhoben wird. Im Falle der Antragsablehnung würde im Wege des Ermessens eine Gebühr i.H.v. bis zu 50 % der für die Vornahme der Amtshandlung vorgesehenen Gebühr erhoben werden.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
- Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Auskunft Straßenverkehrsamt (Telefonzentrale)
- Telefon:
- 05223 988-3
-
Herr Kunau
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05223 988-415
-
Frau Hellmann
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05223 988-528