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Kraftfahrzeug; Rotes Dauerkennzeichen für Hersteller, Händler und Werkstätten beantragen oder löschen

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Sie betreiben eine Kfz-Werkstatt? Sie handeln mit Kraftfahrzeugen und möchten Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen machen? Hierfür können Sie ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung beantragen.

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Sie möchten erstmalig ein rotes Dauerkennzeichen beantragen:

  • Führungszeugnis (behördliches Führungszeugnis: Fordern Sie dies bitte bei der Stadt oder Gemeinde an, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben)
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers oder der Gewerbetreibenden oder des Gewerbetreibenden im Original
  • Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), fordern Sie diese bitte zuerst für ein rotes Dauerkennzeichen von Ihrer Versicherung an
  • Abfrage beim Zentralen Fahrzeugregister (dies kann von Ihrer Zulassungsstelle angefordert werden)

Sie möchten ein rotes Dauerkennzeichen verlängern:

  • Fahrzeugscheinheft
  • Fahrtennachweisaufzeichnungen
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers oder der Gewerbebetreibenden beziehungsweise des Gewerbetreibenden im Original

Es sind bei der erstmaligen Erteilung keine Fristen einzuhalten. Die Verlängerung der Zuteilung ist vor dem Ablaufdatum zu beantragen.

Ein rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung kann ausschließlich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten genutzt werden. Eine Zuteilung kann nur an Kfz-Werkstätten oder Kfz-Händlern erfolgen.

Wenn Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören, stellen sie einen Antrag und reichen die entsprechenden Unterlagen ein. Bei positiver Prüfung der Unterlagen wird ihnen ein entsprechenden roten Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung befristet zugeteilt. Die Verlängerung ist vor dem Ablaufdatum zu beantragen.

 

76,40 € - 91,70 €