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Kraftfahrzeug; Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Diebstahl / Verlust beantragen

Kurzbeschreibung

Ihnen wurden Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II, Ihr Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief gestohlen oder Sie haben sie verloren?

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren gegangen oder gestohlen wurde können sie neue Papiere für ihr Fahrzeug beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Hier können wir ihnen nur neue Papiere ausstellen, wenn Ihr Fahrzeug zuletzt im Kreis Herford zugelassen war. Bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • eidesstattliche Versicherung
    Dazu muss die Halterin oder der Halter persönlich erscheinen oder Sie lassen sich vorab die eidesstattliche Erklärung von einem Notar abnehmen. Im Einzelfall sind dazu noch zusätzliche Unterlagen erforderlich.

 

Hinweis
Ist die eidesstattliche Versicherung abgenommen, veröffentlicht das Straßenverkehrsamt den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbriefs) im amtlichen Verkehrsblatt. Die Ersatzdokumente erhalten Sie erst, wenn die 14-tägige Veröffentlichungs-frist abgelaufen ist.

Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung stellt einen Straftatbestand dar und wir mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet.

 

Terminabsprache:

Melden Sie sich bitte im Vorfeld zur Terminabstimmung unter einer der folgenden Telefonnummern: 05223/988-505 oder 05223/988-506

Fristen sind nicht zu beachten.

Die eidesstattliche Versicherung kann nur vom eingetragenen Halter bzw. Eigentümer des Fahrzeuges persönlich abgegeben werden. Ist der Eigentümer nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist das Eigentum anderweitig nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag, Erbschein etc.).

Wenn die eidesstattliche Versicherung abgenommen wurde, veröffentlicht das Straßenverkehrsamt den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbriefs) im amtlichen Verkehrsblatt. Die Ersatzdokumente erhalten Sie erst, wenn die 14-tägige Veröffentlichungsfrist abgelaufen ist. Sie werden schriftlich informiert sobald die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgeholt werden kann.

11,00 Euro bis 65,50 Euro