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Kraftfahrzeug; Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) / Teil II (Fahrzeugbrief) Adresse/Namen ändern
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihr Name geändert hat, lassen Sie bitte Ihre Fahrzeugpapiere dementsprechend ändern.
Hinweis: Sollte sich bei juristischen Personen die Handelsregisternummer ändern, so gilt die Firma als neue Fahrzeughalterin.
Die Änderung der Adresse können Sie mit Terminvereinbarung vor Ort in der Zulassungsstelle in Kirchlengern oder im Servicebüro (Terminvereinbarung erforderlich) im Kreishaus in Herford durchführen lassen.
Sie haben Interesse an einer Beratung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
In den Downloads finden Sie eine Übersicht mit den erforderlichen Unterlagen.
In Vertretungsfällen:
Grundsätzlich:
- Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
- SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
- Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen
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11,80 Euro bis 80,80 Euro
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Servicebüro der Kreisverwaltung
-
- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 988-3
-
Auskunft Service-Büro
Terminvereinbarung vor Besuch erforderlich!- Telefon:
- 05221 13-1010