BIS: Suche und Detail

Kraftfahrzeug; Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) / Teil II (Fahrzeugbrief) Adresse/Namen ändern

ENTWURF

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihr Name geändert hat, lassen Sie bitte Ihre Fahrzeugpapiere dementsprechend ändern.

Hinweis: Sollte sich bei juristischen Personen die Handelsregisternummer ändern, so gilt die Firma als neue Fahrzeughalterin.

 

Die Änderung der Adresse können Sie mit Terminvereinbarung vor Ort in der Zulassungsstelle in Kirchlengern oder im Servicebüro (Terminvereinbarung erforderlich) im Kreishaus in Herford durchführen lassen.

 

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

 

 

 

 

 

In den Downloads finden Sie eine Übersicht mit den erforderlichen Unterlagen.

In Vertretungsfällen:

Grundsätzlich:

  • Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
  • SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
  • Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen

11,80 Euro bis 80,80 Euro