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Kraftfahrzeug; Änderung von Halterdaten in den Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) / Teil II (Fahrzeugbrief)

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihr Name geändert hat, sind Sie verpflichtet Ihre Fahrzeugpapiere dementsprechend zu ändern.

Die Änderung der Adresse können Sie vor Ort in der Zulassungsstelle in Kirchlengern oder im Servicebüro (Terminvereinbarung erforderlich) im Kreishaus in Herford durchführen lassen. 

 

Hinweis: Sollte sich bei juristischen Personen die Handelsregisternummer ändern, so gilt die Firma als neue Fahrzeughalterin.


Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Teil 2
  • Identifikationsnachweis für natürliche Personen
    • Personalausweis oder einen Pass im Original mit Meldebescheinigung oder eine amtlich beglaubigte Kopie
    • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
  • Identifikationsnachweis bei juristischen Personen
    • Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung
    • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person im Original
  • In Vertretungsfällen:
    • Formlose Vollmacht und Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters - alle Unterlagen im Original
    • Identifikationsnachweis des Fahrzeughgalters (siehe oben)

Die Änderungen der Halterdaten sind dem zuständigen Straßenverkehrsamt vom Halter zur Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich mitzuteilen.

Die Änderung beim Einwohnermeldeamt bei natürlichen Personen bzw. beim Gewerbeamt bei juristischen Personen ist erfolgt und die entsprechenden Unterlagen können vorgelegt werden.

Die Änderung der Adresse können Sie vor Ort in der Zulassungsstelle in Kirchlengern oder im Servicebüro (Terminvereinbarung erforderlich) im Kreishaus in Herford durchführen lassen. 

11,80 Euro bis 80,80 Euro