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Kraftfahrzeug; Änderung von Halterdaten in den Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) / Teil II (Fahrzeugbrief)
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihr Name geändert hat, sind Sie verpflichtet Ihre Fahrzeugpapiere dementsprechend zu ändern.
Die Änderung der Adresse können Sie vor Ort in der Zulassungsstelle in Kirchlengern oder im Servicebüro (Terminvereinbarung erforderlich) im Kreishaus in Herford durchführen lassen.
Hinweis: Sollte sich bei juristischen Personen die Handelsregisternummer ändern, so gilt die Firma als neue Fahrzeughalterin.
Sie haben Interesse an einer Beratung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Teil 2
- Identifikationsnachweis für natürliche Personen
- Personalausweis oder einen Pass im Original mit Meldebescheinigung oder eine amtlich beglaubigte Kopie
- Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
- Identifikationsnachweis bei juristischen Personen
- Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung
- Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person im Original
- In Vertretungsfällen:
Grundsätzlich:
-
- Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
- SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters
Bei Minderjährigen zusätzlich:
-
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
- Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen
In den Downloads finden Sie eine Übersicht mit den erforderlichen Unterlagen.
Die Änderungen der Halterdaten sind dem zuständigen Straßenverkehrsamt vom Halter zur Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich mitzuteilen.
Die Änderung beim Einwohnermeldeamt bei natürlichen Personen bzw. beim Gewerbeamt bei juristischen Personen ist erfolgt und die entsprechenden Unterlagen können vorgelegt werden.
Die Änderung der Adresse können Sie vor Ort in der Zulassungsstelle in Kirchlengern oder im Servicebüro (Terminvereinbarung erforderlich) im Kreishaus in Herford durchführen lassen.
11,80 Euro bis 80,80 Euro
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
- Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
- Servicebüro der Kreisverwaltung
-
- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05223 988-3
-
Auskunft Service-Büro
Terminvereinbarung vor Besuch erforderlich!- Telefon:
- 05221 13-1010