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Kraftfahrzeug; Außerbetriebsetzung beantragen
Kurzbeschreibung
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwagen und Cabrios.
Hinweis: Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.
Sie können die Abmeldung online oder vor Ort durchführen:
- Online-Außerbetriebsetzung (per iKfz) - Gebühren, Anfahrt und Wartezeit sparen!
Fahrzeuge können online außer Betrieb gesetzt werden, wenn sie seit dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden und die KFZ-Kennzeichen über Stempelplaketten und verdeckte Sicherheitscodes verfügen sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) Sicherheitscodes enthält.
Weitere wichtige Informationen, beispielsweise wie die Sicherheitscodes richtig freigelegt werden, finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)
Eine Anleitung zur internetbasierten Außerbetriebsetzung finden Sie unter "Downloads".
- Offline-Außerbetriebsetzung
Die Außerbetriebsetzung können Sie ohne Terminvereinbarung vor Ort in der Zulassungsstelle in Kirchlengern oder im Servicebüro (Terminvereinbarung erforderlich) im Kreishaus in Herford beantragen.
Sie haben Interesse an einer Beratung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- § 14 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 16 Außerbetriebsetzung FZV
- § 24 Antrag auf Außerbetriebsetzung FZV
- § 25 Außerbetriebsetzung FZV
- §§ 15g und 15h Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- KFZ-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Nutzung der Online-Bezahldienste (E-Payment)
- Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.
Sie können Ihr Fahrzeug online abmelden, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde.
Fahrzeuge, bei denen ein Teil der Fahrzeugpapiere oder ein beziehungsweise beide Kennzeichen abhanden gekommen sind, können weiterhin nur im zuständigen Straßenverkehrsamt abgemeldet werden.
Online-Außerbetriebsetzung
- iKFZ-Portal über den Bereich "Onlineleistung" aufrufen
- KFZ-Kennzeichen des Fahrzeuges in die Antragsmaske des iKFZ-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem KFZ-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das KFZ-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des iKFZ-Portals eingeben
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeuges mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System (Paypal, etc.)
- Eingabe und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
- Sie erhalten ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters
Außerbetriebsetzung im Servicebüro im Kreishaus
Neben der Online-Außerbetriebsetzung haben Sie die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung im Servicebüro der Kreisverwaltung in Herford durchführen zu lassen. Das Servicebüro trägt die Außerbetriebsetzung in die Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Bringen Sie dazu die KFZ-Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit.
Außerbetriebsetzung im Straßenverkehrsamt in Kirchlengern
Abmeldungen können ohne Terminvereinbarung vorgenommen werden. Bringen Sie dazu die KFZ-Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit.
- Online-Außerbetriebsetzung (iKFZ)
- Die Grundgebühr beträgt 2,70 Euro
- Die Außerbetriebssetzung vor Ort (in der Zulassungsstelle oder im Servicebüro)
- 16,80 Euro
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- Optionale Gebühren (Online- und Außerbetriebsetzung vor Ort)
- bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs außerdem zuzüglich 2,60 Euro
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Servicebüro der Kreisverwaltung
-
- Amtshausstraße 3
- 32051 Herford
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 988-3
-
Auskunft Service-Büro
Terminvereinbarung vor Besuch erforderlich!- Telefon:
- 05221 13-1010