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Kraftfahrzeug; Verkauf melden
Kurzbeschreibung
Hinweis: Melden Sie bitte das Fahrzeug vor dem Verkauf zu Ihrer eigenen Sicherheit ab.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug online selbst abzumelden. Wählen Sie dazu unter "Verwandte Dienstleistungen" die Dienstleistung "Kraftfahrzeug; Außerbetriebsetzung beantragen" aus.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Wenn Sie ein zugelassenes oder abgemeldetes Fahrzeug verkaufen oder verschenken möchten, teilen Sie dies bitte sofort der Straßenverkehrsbehörde mit.
Sie können den Kaufvertrag online per Kontaktformular (als Anlage) oder per Post übermitteln.
Sie haben Interesse an einer Beratung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
Die Dokumente (Vertrag) müssen enthalten:
- Kennzeichen des Fahrzeuges.
- Vollständige Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers sowie der Verkäuferin oder des Verkäufers.
- Es muss schriftlich festgehalten sein, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief übergeben wurde.
- Unterschrift beider Vertragspartnerinnen beziehungsweise Vertragspartner.
Übersenden Sie den Kaufvertrag nach dem Verkauf unverzüglich an das Straßenverkehrsamt.
Sie können den Kaufvertrag online per Kontaktformular (als Anlage) oder per Post übermitteln.
Voraussetzungen sind nicht zu beachten.
Sie können den Kaufvertrag online per Kontaktformular (als Anlage) oder per Post übermitteln.
Diese Dienstleistung ist kostenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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