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Kraftfahrzeug; Kennzeichen nach Diebstahl, Unleserlichkeit, Verlust ersetzen

ENTWURF

Kurzbeschreibung

Ihnen wurden die Kennzeichen gestohlen oder Sie haben diese auf einer Fahrt verloren? Ändern Sie in diesem Fall die Kennzeichen.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind, sind Sie verpflichtet, am Fahrzeug neue Schilder anbringen zu lassen.

Wenn sich eine Stempelplakette und/oder die HU-Plakette vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass jeweils eine neue Plakette auf den Kennzeichenschildern angebracht wird.

Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung, d. h. die Vergabe eines neuen Kennzeichens, notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • Diebstahlanzeige -wenn vorhanden-
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen
    • Personalausweis oder einen Pass im Original
    • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
  • Identitätsnachweis für juristische Personen
    • Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Erteilung der Vollmacht
    • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original

Bei Vertretungsfällen:

  • Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original

Hinweis

Wenn nur ein Kennzeichen fehlt, bringen Sie bitte das verbliebene Kennzeichen mit.

28,10 Euro bis 69,90 Euro