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Kraftfahrzeug; Kennzeichen bei Verlust oder Diebstahl ersetzen
Kurzbeschreibung
Ihnen wurden ein oder beide Kennzeichenschilder gestohlen oder Sie haben diese auf einer Fahrt verloren? In diesem Fall müssen das/die Kennzeichen gestohlen bzw. verlustig gemeldet werden und ihr Fahrzeug beim zuständigen Straßenverkehrsamt umkennzeichnen werden.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Bei Diebstahl oder Verlust eines oder beider Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung, d. h. die Vergabe eines neuen Kennzeichens, notwendig.
Wenden Sie sich bitte unverzüglich an das für sie zuständige Straßenverkehrsamt.
Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Hauptuntersuchungsbericht
- Diebstahlanzeige -wenn vorhanden-
- Identitätsnachweis für natürliche Personen
- Personalausweis oder einen Pass im Original
- Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
- Identitätsnachweis für juristische Personen
- Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Erteilung der Vollmacht
- Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original
Bei Vertretungsfällen:
- Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
Hinweis
Wenn nur ein Kennzeichen fehlt, bringen Sie bitte das verbliebene Kennzeichen mit.
Sie müssen die Umkennzeichnung unverzüglich verlassen.
Vom eingetragenen Halter des Fahrzeuges ist eine Verlusterklärung abzugeben bzw. eine Diebstahlsanzeige vorzulegen. Ist der Eigentümer nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist das Eigentum anderweitig nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag, Erbschein etc.).
Die Beantragung einer Umkennzeichnung ist vor Ort nur mit vorheriger Online-Terminbuchung möglich. Bei Vorlage aller erforderlichen Dokumente erfolgt die Umkennzeichnung direkt.
30,00 € - 57,80 €
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05223 988-3