Abfallwirtschaft; Vorlage von Eignungsnachweisen zur Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen
Kurzbeschreibung
Die Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen wird oftmals als Kompliziert und unhandlich wahrgenommen.
Aus diesem Grund finden Sie hier eine Erläuterung zu einem relevanten Punkte, der oftmals außer Acht gelassen wird, dem Eignungsnachweis.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Soll ein mineralischer Ersatzbaustoff (umgangsspr. auch Recyclingbaustoff) hergestellt werden, so legt die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) einige Anforderungen an den Prozess des Herstellens und Inverkehrbringens fest.
Dabei werden nicht nur Ersatzbaustoffe aus Boden und Bauschutt sondern auch aus Materialien wie Schlacke aus der Metallerzeugung oder Aschen aus thermischen Prozessen geregelt.
So gilt ein Material nur dann als Ersatzbaustoff, wenn es unter den Bedingungen einer Güteüberwachung produziert wurde. Ist dies nicht der Fall, darf das Material nicht als Ersatzbaustoff in Verkehr gebracht werden.
Handelte es sich bei dem Ausgangsmaterial ursprünglich um Abfall z.B. Bauschutt, so ist das Material ohne Güteüberwachung nach wie vor Abfall und gehört ordnungsgemäß entsorgt.
Die Güteüberwachung besteht aus dem Eignungsnachweis (EgN), der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und der Fremdüberwachung (FÜ).
Während WPK und FÜ die analytische Begleitüberwachung im laufenden Herstellungsprozess darstellen, so ist der EgN das Zertifikat einer unabhängigen Überwachungsstelle. Dieses bezeugt die grundsätzliche Eignung der Anlage zur Herstellung eines mineralischen.
Dazu prüft der Zertifizierer die Anlage, den Betrieb und seine Mitarbeiter und eine Probe hergestellten Materials und fasst die Ergebnisse dieser Erstprüfung und Betriebsbeurteilung in einem Prüfzeugnis fest. Dabei wird auch das hergestellte Material anhand der Materialwerte einer Güteklasse (z.B. RC-1, BM-0*, …) zugeordnet.
Da das Ausgangsmaterial und die Gegebenheiten vor Ort dabei eine Rolle spielen, muss der Eignungsnachweis bei jedem Wechsel der Baumaßnahme durch den Zertifizierer aktualisiert werden.
Jeder neue oder aktualisierte EgN muss unverzüglich nach Erhalt durch den Zertifizierer vom Hersteller des Ersatzbaustoffs bei der Abfallwirtschaft des Kreis Herford vorgelegt werden.
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Kopie des Prüfzeugnisses über den erbrachten Eignungsnachweis.
Das Prüfzeugniss ist unverzüglich nach Erstellung durch den Zertifizierer an die Abfallwirtschaft des Kreis Herford zu übermitteln.
Hersteller von zertifizierten, mineralischen Ersatzbaustoffen im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung.
Sobald eine stationäre Aufbereitungsanlage errichtet oder eine mobile Anlage bei einer neuen Baumaßnahme eingesetzt wird, beauftragt der Anlagenbetreiber die Überwachungsstelle.
Diese führt für die Anlage die Erstprüfung und die Betriebsbeurteilung durch oder aktualisiert den Eignungsnachweis entsprechend.
Der hergestellte Ersatzbaustoff darf erst nach Erhalt des Prüfzeugnisses in Verkehr gebracht werden.
Nach Erhalt des Prüfzeugnis wird dieses unverzüglich der Abfallwirtschaft des Kreis Herford vorgelegt.
Die Vorlage des Prüfzeugnis über den Eignungsnachweis bei der Abfallwirtschaft des Kreis Herford ist kostenlos.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz (Abteilung)
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- Straße: Amtshausstraße Hausnummer: 2
- PLZ: 32051 Ort: Herford
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