Abfallwirtschaft; Erstellen eines Entsorgungskonzepts für Bauvorhaben und Abbrüche
Kurzbeschreibung
Bei Bauvorhaben und Abbrüchen mit einem Abfallaufkommen von voraussichtlich 500 m³ (insbesondere Boden und Bauschutt), muss ein Entsorgungskonzept inklusive Schadstoffuntersuchung erstellt werden.
Die Abfallwirtschaft des Kreis Herford kann bei Bedarf die Vorlage dieses Konzepts verlangen.
Eine handliche Vorlage zur Erstellung finden Sie auf dieser Seite.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Da auf Baustellen regelmäßig große Abfallmengen entstehen, die zudem noch belastet sind wird durch das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LKrWG NRW) vom Abfallerzeuger, also dem Bauherrn gefordert, dass die geplanten Abfallmengen und Entsorgungswege vor der Maßnahme in einem Entsorgungskonzept zusammengefasst werden.
In dem Konzept werden Art, Menge und der beabsichtigte Verbleib von Bau- und Abbruchabfällen, also auch von Bodenmaterial dargestellt.
Die Abfälle müssen nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) getrennt erfasst, gesammelt und entsorgt werden.
Teil des Konzepts ist ebenfalls eine Schadstoff-Vorerkundung sowohl an Bauteilen, als auch in Böden und anderen Stoffen. Auch die Stoffströme dieser Abfälle werden getrennt von anderen behandelt.
Auf Anfrage der Abfallwirtschaft des Kreis Herford ist das Entsorgungskonzept vorzulegen.
Sie haben Interesse an einer Beratung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Ausgefülltes Formblatt „Vorlage Entsorgungskonzept“
- Zugehörige Schadstoff-Vorerkundung/-Gutachten als Anlage zum Entsorgungskonzept
Das Entsorgungskonzept ist vor Beginn der Maßnahme zu erstellen. Das Konzept sollte samt aller zugehörigen Unterlagen mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden.
Bauvorhaben oder Abbruch mit voraussichtlich mehr als 500 m³ Abfall (inklusive Bodenmaterial).
Das Entsorgungskonzept wird vom Bauherrn oder von einem dazu Beauftragten vor Beginn der jeweiligen Maßnahme erstellt und mit den zugehörigen Unterlagen bis mindestens 3 Jahre aufbewahrt. Auf Anfrage wird das Konzept der Abfallwirtschaft des Kreis Herford vorgelegt.
Die Bearbeitung von Anfragen zum Entsorgungskonzept oder die Vorlage des Konzepts bei der Abfallwirtschaft des Kreis Herford ist im Rahmen der gewerblichen Abfallberatung des Kreis Herford kostenlos.
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Zuständige Einrichtungen
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Umweltschutz (Amt)
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- Straße: Amtshausstraße Hausnummer: 2
- PLZ: 32051 Ort: Herford
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Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz (Abteilung)
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- Straße: Amtshausstraße Hausnummer: 2
- PLZ: 32051 Ort: Herford
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