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Tiertransport; Befähigungsnachweis beantragen

Kurzbeschreibung

Für den Transport von Nutztieren über mehr als 65 km benötigen Sie einen Befähigungsnachweis.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wenn Sie lebende Wirbeltiere mit einem Fahrzeug auf der Straße transportieren wollen, brauchen Sie einen Nachweis über Ihre Befähigung, wenn

  • der Transport mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden und
  • die Strecke länger als 65 Kilometer ist.

Landwirte, die ihre eigenen Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer befördern wollen, benötigen also einen entsprechenden Befähigungsnachweis.

Der Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich bei Transporten:

  • im Rahmen der jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung (zum Beispiel Almauftrieb oder -abtrieb),
  • von eigenen Tieren im eigenen Fahrzeug von weniger als 50 Kilometern,
    •  die nicht mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind (zum Beispiel nach Anleitung eines Tierarztes in eine oder aus einer Praxis oder Klinik),
    •  von Pferden, die nur zur Freizeitbeschäftigung geritten werden.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) Nummer 1/2005

Fristen sind nicht zu beachten.

Das Veterinäramt stellt den Befähigungsnachweis in folgenden Fällen aus:

  1. Sie sind Halterin oder Halter von Nutztieren und Sie haben einen Lehrgang (ohne Prüfung) nach den Vorgaben der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) Nummer 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport abgelegt. Der Befähigungsnachweis wird hier auf den Transport der eigenen Tiere eingeschränkt.
  2. Sie haben eine einschlägige Berufsausbildung (zum Beispiel Landwirt, Tierwirt, Pferdewirt, Fleischer, Tierarzthelfer) oder Sie haben ein geeignetes Studium (Tiermedizin, Landwirtschaft) absolviert. Alternativ haben Sie einen Trainerschein (A, B, C) gemäß den Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Zusätzlich müssen Sie einen Lehrgang mit abschließender Prüfung nach den Vorgaben der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) Nummer 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport besuchen. Der Befähigungsnachweis gilt ohne Begrenzung auf die eigenen Tiere.
  3. Wenn Sie Ihr Studium oder Ihre Ausbildung nach dem 05.01.2007 in den einschlägigen Bereichen beendet haben, benötigen Sie keinen zusätzlichen Ergänzungslehrgang. Sie erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen mit dem Abschluss des Studiums beziehungsweise der Ausbildung.
  4. Sie besitzen einen Sachkundenachweis nach § 13 Tierschutztransportverordnung und haben an einem Ergänzungslehrgang teilgenommen.
  5. Personen ohne Ausbildung (zum Beispiel mithelfende Familienangehörige) weisen die Teilnahme an einem vollständigen Lehrgang (15 bis 20 Unterrichtsstunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (zum Beispiel dem Bundesverband der Deutschen Lehranstalten für Agrartechnik e.V., kurz: DEULA) nach.

Die Lehrgänge werden unter anderem von der Landwirtschaftskammer und der DEULA angeboten. Wenn Sie den Lehrgang abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme. Diese reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf einen Befähigungsnachweis beim Veterinäramt ein.

Die Dienstleistung ist kostenlos.