Bodenschutz und Altlasten; Auskunft aus dem Altlastenkataster
Kurzbeschreibung
Der Kreis Herford führt für das gesamte Kreisgebiet als Untere Bodenschutzbehörde (UBB) ein Verzeichnis (Kataster) über Flächen, bei denen ein Altlastenverdacht besteht oder bereits Altlasten festgestellt wurden. Darin werden alle relevanten Informationen gesammelt, die im Rahmen von Untersuchungen, Bewertungen, Sanierungen oder Überwachungen gewonnen werden (§ 8 LBodSchG).
Wenn Sie ein Haus oder ein Grundstück kaufen möchten, denken Sie daran, das Altlastenrisiko zu prüfen. Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster des Kreises Herford erhalten Sie bei uns oder der jeweiligen Stadt. Nutzen Sie hierfür unser Antragsformular auf Erteilung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Bitte beachten Sie: Sofern kein Eintrag im Kataster vorhanden ist und trotzdem Zweifel an der Schadstofffreiheit des Grundstücks bestehen, kann nur eine gutachterliche Bodenuntersuchung letzte Klarheit über den Zustand der Fläche bringen.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Was versteht man unter Altlasten?
Altlasten im Sinne des Gesetzes sind
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden (§ 2 Abs. 5 BBodSchG).
Was versteht man unter schädliche Bodenveränderungen?
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Gesetzes sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (§ 2 Abs. 3 BBodSchG).
Die Untere Bodenschutzbehörde erfasst Altlasten nicht nur, sondern begleitet und steuert sämtliche Belange der Altlastenbearbeitung. Dies erfolgt in der Regel in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Personen (z.B. der Eigentümerschaft bzw. der Bauherrschaft) sowie den beauftragten Gutachterbüros.
Die Altlastenbearbeitung gliedert sich in vier Arbeitsschritte:
- Historische Erkundung
(Erfassung der Nutzungsgeschichte, Aktenrecherche, Luftbildauswertung, erste Gefährdungsabschätzung)
- Orientierende Untersuchung
(Erstuntersuchungen durch Probenahme und Analytik zur Klärung eines möglichen Gefährdungsverdachts, nach BBodSchG/BBodSchV)
- Detailuntersuchung
(Abgrenzung der Belastung, Wirkungspfade, Gefährdungsabschätzung nach BBodSchG/BBodSchV)
- Sanierungsuntersuchung und Sanierung
(Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes, Maßnahmenplanung, Durchführung und ggf. Erfolgskontrolle)
Weitere Details können Sie dem Formular Information zur Altlastebearbeitung entnehmen.
Liegen Ihnen Hinweise auf das Vorhandensein einer Altlast oder schädlichen Bodenverunreinigung vor, ungewöhnliche Gerüche, auffällige Bodenverfärbungen oder Abfälle im Boden, können Sie dies der zuständigen Behörde (UBB) melden. Eigentümer/innen, Bauherren, Bauherrinnen oder sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, Ihren Verdacht unverzüglich zu melden. Auch Dritte, die entsprechende Hinweise oder Beobachtungen machen, können uns diese Meldungen mitteilen. Nutzen Sie dafür das entsprechende Kontaktformular zur Meldung schädlicher Bodenveränderungen oder melden Sie sich telefonisch.
Auch das Auftreten von Bodenerosion (z.B. infolge von Starkregen) stellt eine schädliche Bodenveränderung dar und kann bei uns gemeldet werden (§ 9 BBodSchV).
Sie haben Interesse an einer Beratung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- 11 BBodSchG i. V. m. § 10 LBodSchG NRW
- 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO, DSG NRW
- UIG NRW
- § 29 VwVfG NRW
- Statusabfrage: liegt eine Altlast / Altablagerung vor (Ja-/ Nein-Auskunft), kein Nachweis notwendig
- erweiterte Altlastenauskunft: Akteneinsicht / Stellungnahme durch UBB, Nachweis notwendig (z.B.: Kaufvertrag, Einverständniserklärung oder Vollmacht des/ der Grundstückseigentümers/ Grundstückseigentümerin)
- Statusabfrage: liegt eine Altlast / Altablagerung vor? : ca. 7 Tage nach Eingang des Antragsformulars
- Erweiterte Altlastenauskunft: ca. 14 Tage nach Eingang des Antragsformulars
Nachweis des berechtigten Interesses gemäß (Landes-), Bodenschutz-, Umweltinformations- und Datenschutzrecht
- Um eine Altlastenauskunft zu erhalten verwenden Sie bitte das Formular „Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster“.
- Sollte für das angefragte Grundstück eine Eintragung im Altlastenkataster vorliegen, haben Sie die Möglichkeit eine erweiterte Altlastenauskunft anzufordern oder persönlich zur Akteneinsicht ins Kreishaus zu kommen (vorherige Terminvereinbarung).
- Fügen Sie Ihrer Anfrage für eine erweiterte Altlastenauskunft einen Nachweis Ihres berechtigten Interesses hinzu (siehe erforderliche Unterlagen)
- Die Bearbeitungszeit beträgt, je nach Art der beantragten Auskunft, etwa 7 bis 14 Tage ab Eingang des Antrags.
- Statusabfrage: liegt eine Altlast / Altablagerung vor? gebührenfrei
- Erweiterte Altlastenauskunft (Akteneinsicht / Stellungnahme durch die UBB) : Die Bearbeitung erfolgt nach Aufwand. Die Gebühr beträgt 72,10 € je Arbeitsstunde gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW).
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz (Abteilung)
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- Straße: Amtshausstraße Hausnummer: 2
- PLZ: 32051 Ort: Herford
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Bianca Schmidt
Position: Sachbearbeiter*in- Telefon:
- 05221 13-2243
-
Frau Mandy Kropp
Position: Sachbearbeiter*in- Telefon:
- 05221 13-2233