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Heilpraktiker: informieren und anmelden
Kurzbeschreibung
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt (oder Psychotherapeutin oder Psychotherapeut) bestellt zu sein, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Beschreibung
Die Kreise und kreisfreien Städte erteilen die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
In folgenden Fällen ergibt sich für die Abnahme der Kenntnisüberprüfung und die Erteilung der Erlaubnisse eine spezielle Zuständigkeit:
- Allgemeine Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker (Psychotherapie):
Seit dem 01.01.2024 nimmt die Stadt Bielefeld diese Aufgaben für den Regierungsbezirk Detmold wahr. Das Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld führt die Überprüfungen in den Berufen "allgemeine Heilpraktikerin/ allgemeiner Heilpraktiker" sowie "sektorale Heilpraktikerin/ sektoraler Heilpraktiker" für den Bereich der Psychotherapie durch, sofern der Hauptwohnsitz der beantragenden Person im Regierungsbezirk Detmold liegt. Wenn Sie Fragen zum Erteilen der Erlaubnis oder zur Kenntnisprüfung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Bielefeld. Den weiterführenden Link finden Sie rechts in der Randspalte. - Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker (Physiotherapie):
Hier übernimmt die Stadt Düsseldorf die Aufgaben. Wenn Sie Fragen zum Erteilen der Erlaubnis oder zur Kenntnisprüfung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Düsseldorf. Den weiterführenden Link finden Sie rechts in der Randspalte. - Für andere sektorale Heilpraktikererlaubnisse (z.B. Logopädie, Podologie, etc.) liegt die Zuständigkeit (für Antragstellerinnen und Antragsteller mit Wohnsitz im Kreisgebiet Herford) beim Gesundheitsamt des Kreises Herford.
Sie haben Interesse an einer Beratung zur Antragstellung für sektorale Heilpraktikererlaubnisse (z.B. Logopädie, Podologie)?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes i.V.m. § 2 Abs. 1 Buchst. i) der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- Gebührengesetz für das Land NRW
- Tarifstellen 12.1.12.9 und 12.1.12.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW
- Gesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG)
Sollten wir Unterlagen von Ihnen benötigen, so teilen wir Ihnen dieses in einem ersten Gespräch mit.
Sollten Fristen zu beachten sein, so teilen wir Ihnen dieses in einem ersten Gespräch mit.
Gerne teilen wir Ihnen weitere Informationen, auch zu den Voraussetzungen, in einem ersten Gespräch mit.
Gerne teilen wir Ihnen weitere Informationen, auch zu dem Verfahrensablauf, in einem ersten Gespräch mit.
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel fallen 130,00 € bei einer Beurteilung nach Aktenlage an sowie 60,00 € für die Ausstellung der Urkunde. Weitere Kosten können im Einzelfall möglich sein.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gesundheit (Amt)
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- Amtshausstraße 2
- 32051 Herford
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- Gesundheitsschutz, zentrale Dienste und Digitalisierung im ÖGD (Abteilung)
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- Amtshausstraße 2
- 32051 Herford
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Rebecca Schröder
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05221 13-2149
-
Frau Annemarie Fockel
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05221 13-2136