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Grundstück; Zusammenführung von Flurstücken (Grundstücken) beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn mehrere einzelne Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammengefasst werden, nennt man das Verschmelzung. Diese kann beispielsweise erforderlich sein, wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Wenn Sie beispielsweise ein Gebäude auf zwei oder mehreren Flurstücken errichten, aber keine Baulast eintragen möchten, ist eine Zusammenfassung sinnvoll. In diesem Fall besteht sie aus einer Vereinigung im Grundbuch und einer Verschmelzung im Liegenschaftskataster.
Vereinigung im Grundbuch
Bei der Vereinigung fasst man mehrere Grundstücke als rechtliche Einheit zu einem Grundstück zusammen.
Verschmelzung im Liegenschaftskataster
Bei der Verschmelzung fasst man die Flächen mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammen und trägt dies im Liegenschaftskataster unter einer neuen Flurstücksnummer ein. Bisherige gemeinsame Grenzen entfallen somit.
Die Verschmelzung der Flurstücke kann erst im Liegenschaftskataster eingetragen werden, nachdem die Vereinigung der Grundstücke im Grundbuch erfolgt ist.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Als Eigentümerin oder Eigentümer bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
- Als beauftragte Person benötigen wir von Ihnen eine notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht.
- Als juristische Personen brauchen wir eine notariell beglaubigte Vollmacht und gegebenenfalls einen Auszug aus dem Handelsregister.
Es sind keine Fristen zu beachten!
Die zusammenzufassenden Flurstücke bzw. Grundstücke müssen örtlich und wirtschaftlich zusammenhängen.
Sie dürfen im Grundbuch nur gleichmäßig belastet sein (oder gar nicht).
Die Flurstücke müssen ein eigenständiges Grundstück im Rechtssinne bilden.
Liegt diese Voraussetzung noch nicht vor, d. h. wenn die Flurstücke noch mehrere rechtlich eigenständige Grundstücke darstellen, ist ein formeller Vereinigungsantrag erforderlich.
Dieser Antrag muss vom Eigentümer/ von der Eigentümerin in Gegenwart einer befugten Person des Katasteramtes unterschrieben werden, weil diese Unterschrift beglaubigt werden muss.
Das Katasteramt prüft in jedem Fall alle erforderlichen Voraussetzungen und bereitet bei Bedarf den Vereinigungsantrag vor.
Ist ein Vereinigungsantrag nicht erforderlich, weil die Flurstücke bereits ein einzelnes Grundstück im Rechtssinne bilden, genügt ein formloser bzw. telefonischer Antrag.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme und einer Prüfung der Grundstückssituation setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
zu ergänzen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kataster und Vermessung (Amt)
-
- Amtshausstraße 2
- 32051 Herford
-
- Führung des Liegenschaftskatasters (Abteilung)
-
- Amtshausstraße 2
- 32051 Herford
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Jörg Barrmeyer
Abteilungsleitung- Telefon:
- 05221 13-2509
-
Herr Jürgen Krause
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05221 13-2511