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Vermessung; Teilungsvermessung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie möchten einen Teil eines Grundstücks kaufen oder verkaufen?
Dann beantragen Sie eine Teilungsvermessung bei uns, um bestehende Grundstücke/ Flurstücke aufzuteilen.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Teilungsvermessungen sind notwendig, um bestehende Grundstücke / Flurstücke im Liegenschaftskataster zu zerlegen. Im Rahmen der örtlichen Vermessung werden, soweit notwendig, die bestehenden Grenzen aufgesucht.
Gemeinsam mit den Eigentümern und zum Beispiel den Erwerbern wird der Verlauf der neuen Grenzen vor Ort festgelegt und die Grenzen mit Grenzzeichen abgemarkt. Alle neu entstehenden Teilflächen erhalten bei der Übernahme in das Liegenschaftskataster eine neue, eigenständige Flurstücksummer.
Das Ergebnis der Teilungsvermessung teilen wir der Antragstellerin oder dem Antragsteller sowie dem Grundbuchamt mit. Damit können die neuen Flurstücke im Grundbuch eingetragen und das Eigentum zum Beispiel in einem notariellen Kaufvertrag übertragen werden.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Vermessungs- und Katastergesetz für das Land NRW (VermKatG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in der jeweils aktuellen Fassung
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)
Bitte halten Sie Informationen zu Ihrem Grundstück bereit (Gemarkung, Flur, Flurstück).
Für eine Beurteilung der gewünschten Grundstücksteilung benötigen wir Details zu der neuen Grundstückssituation.
Es sind keine Fristen zu beachten!
Eine Grundstücksteilung unterliegt baurechtlichen Bestimmungen. Bei bebauten Grundstücken kann eine Teilungsgenehmigung notwendig sein. Die Beantragung dieser Genehmigung bzw. die Ausstellung der bauordnungsrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Teil unseres Leistungsumfanges.
Als Eigentümer eines Grundstücks oder Bevollmächtigter können Sie den Vermessungsauftrag erteilen. Mit Einwilligung des Eigentümers kann auch der Erwerber den Vermessungsauftrag erteilen und sich zur Übernahme der Kosten verpflichten.
Während der Auftrag durchgeführt wird, bieten wir umfassende Beratungen an, um Ihre Wünsche und Anforderungen bezüglich der neuen Grenzen zu erfüllen.
Dabei zeigen wir Ihnen Varianten und Beispiele und die damit verbundenen Kosten.
Die Gebühren für Vermessungsleistungen legen wir mit Hilfe der derzeit gültigen Vermessungskostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Wesentliche gebührenbeeinflussende Tatbestände sind Größe und Anzahl der neu entstehenden Flurstücke sowie der Bodenrichtwert.
Gerne berechnen wir für Sie in einem Beratungsgespräch vorab die für Sie entstehenden Kosten.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kataster und Vermessung (Amt)
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- Amtshausstraße 2
- 32051 Herford
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- Vermessungen (Abteilung)
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- Amtshausstraße 2
- 32051 Herford
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Silvia Kantim
Abteilungsleitung- Telefon:
- 05221 13-2704
-
Herr Hartmut Fischer
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05221 13-2705