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Kraftfahrzeug; Wiederzulassung eines außerbetrieb gesetzten Fahrzeuges beantragen
Kurzbeschreibung
Abgemeldetes Fahrzeug auf sich selbst (gleiche/r Halterin/Halter) wiederzulassen.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Bei der Wiederzulassung geht es um die Zulassung (erneute Anmeldung) eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf denselben Halter (mit oder ohne Kennzeichenwechsel). Sollten Sie umgezogen sein oder ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug erworben haben, werden die Fahrzeughalterdaten bei der Wiederzulassung aktualisiert.
Sie können die Wiederzulassung online oder vor Ort durchführen:
- Online-Wiederzulassung (per iKFZ) - Gebühren, Anfahrt und Wartezeit sparen!
Eine Anleitung zur internetbasierten Wiederzulassung finden Sie unter "Downloads".
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)
- Wiederzulassung vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
Wiederzulassungen können mit Terminvereinbarung vor Ort erfolgen. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung".
Sie haben Interesse an einer Beratung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- Online-Wiederzulassung (per iKFZ)
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- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- Soll das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden, entfällt der Nachweis des Besitzes der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Zur Identifizierung:
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- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
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- Wiederzulassung vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Betriebserlaubnis, sofern keine Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) ausgegeben wurde
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung durch Vorlage des letzten Berichts über die Hauptuntersuchung im Original
- elektronische Versicherungsbestätigung, (EVB-Nummer)
- noch vorhandene Kennzeichenschilder, falls das Kennzeichen für Sie reserviert wurde, könnn wieder verwendet werden
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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- Identitätsnachweis für natürliche Personen:
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- gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 5 Jahre) bei einer Einzelunternehmung
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ODER
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- Identitätsnachweis für juristische Personen:
- Handelsregisterauszug und, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist, Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- Bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder Pass des Vertretungsberechtigten (laut Handelsregister/ Vereinsregister) im Original
- In Vertretungsfällen (zusätzlich):
- Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtnehmers im Original
- Sepa-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der KFZ-Steuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift des Zahlers und des Halters
- Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
- Fahrerlaubnis des Minderjährigen
- Identitätsnachweis für juristische Personen:
Hinweise:
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- Falls die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr vorhanden ist und die Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurückliegt, ein anderer Nachweis der technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenbestätigung des Herstellers, Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung).
- Ist keines dieser Papiere mehr vorhanden, wird die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich.
- Wenn das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) verändert wurde, die abnahmepflichtig sind (zum Beispiel Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung), ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV Nord) oder einem Prüfingenieur (TÜV Nord, DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP, TÜV Hanse, TÜV Rheinland, TÜV Süd) gem. § 19 Abs. 3 StVZO zu prüfen.
- Bei schwerwiegenden Veränderungen (Änderung der Fahrzeugart oder des Abgas-/Geräuschverhaltens, Gefährdung von Verkehrsteilnehmern) ist das Fahrzeug ausschließlich durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen gem. § 19 Abs. 2 StVZO zu begutachten. Die über die Prüfung/Abnahme ausgestellte Bescheinigung ist bei der Zulassung mit vorzulegen.
- Wenn im Zeitraum zwischen der Abmeldung und der beantragten Wiederzulassung des Fahrzeugs eine Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung fällig war, muss diese vor der erneuten Zulassung des Fahrzeugs durchgeführt werden.
Die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges ist unbefristet gültig. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen allerdings nur in dem angegebenen Zeitraum bewegt werden.
Nach langer Außerbetriebsetzung Sachverständigengutachten erforderlich!
Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden (7 Jahre nach der Außerbetriebsetzung) und die Daten anderweitig nicht mehr nachweisbar, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.
- Der Hauptwohnsitz ist im Kreis Herford.
- Das Fahrzeug war zuletzt im Kreis Herford zugelassen.
- Die Hauptuntersuchung ist gültig.
Sie können die Wiederzulassung entweder beim Straßenverkehrsamt oder hier im Serviceportal online beantragen.
Online-Wiederzulassung (iKFZ)
1. iKFZ-Portal über den Bereich "Onlineleistung" aufrufen
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
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- KFZ-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Kennzeichenbeibehalt wird die ZB Teil II nicht benötigt)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin beziehungsweise des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (KFZ-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
11. Die Zulassungsbescheinigung Teil I, gegebenenfalls auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
12. Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf KFZ-Steuerrückstände, Gebührenrückstände und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise Sicherheitsprüfung (SP).
Wiederzulassung vor Ort (im Straßenverkehrsamt in Kirchlengern)
Wiederzulassungen können mit Terminvereinbarung vor Ort vorgenommen werden. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung".
- Online-Wiederzulassung (iKFZ):
ab 10,90€
- Wiederzulassung vor Ort (in der Zulassungsstelle oder im Servicebüro):
ab 24,60€
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 988-3