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Kraftfahrzeug; Umschreibung mit Halterwechsel beantragen
Kurzbeschreibung
Ändert sich die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter, schreibt die Zulassungsstelle das Kraftfahrzeug auf die neue Halterin beziehungsweise den neuen Halter um.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Umschreibungen innerhalb des Kreises Herford erfolgen, wenn Sie im Kreis Herford wohnen und ein gebrauchtes Kraftfahrzeug erworben haben, das zuvor im Kreis Herford zugelassen war.
Umschreibungen von außerhalb des Kreises Herford erfolgen, wenn Sie im Kreis Herford wohnen und ein gebrauchtes Kraftfahrzeug erworben haben, das zuvor außerhalb des Kreises Herford zugelassen war.
Sie können die Umschreibung des Kraftfahrzeuges online oder vor Ort durchführen:
- Online-Umschreibung (per iKFZ) - Gebühren, Anfahrt und Wartezeit sparen!
Eine Anleitung zur internetbasierten Umschreibung finden Sie unter "Downloads".
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html)
- Umschreibung vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
Umschreibungen können mit Terminvereinbarung vor Ort erfolgen. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung" oder bitten telefonisch um einen Termin.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
- §30 FZV internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung
- §31 FZV Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung
- §32 FZV Vorläufiger Zulassungsnachweis
- §6 FZV Antrag auf Zulassung
- §15 FZV Mitteilungspflichten bei Änderungen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Online-Umschreibung (per iKFZ)
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- Zulassungsdokumente Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der KFZ-Steuer der Halterin oder des Halters
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Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
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- Umschreibung vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern)
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- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung durch den Hauptuntersuchungsbericht und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung im Original
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- Versicherungsbestätigung (eVB)
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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- Identitätsnachweis für natürliche Personen:
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- gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 5 Jahre) bei einer Einzelunternehmung
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ODER
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- Identitätsnachweis für juristische Personen:
- Handelsregisterauszug und, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist, Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- Bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder Pass des Vertretungsberechtigten (laut Handelsregister/ Vereinsregister) im Original
- In Vertretungsfällen (zusätzlich):
- Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtnehmers im Original
- Sepa-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der KFZ-Steuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift des Zahlers und des Halters
- Bei Minderjährigen (zusätzlich):
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
- Fahrerlaubnis des Minderjährigen
- Handelsregisterauszug und, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist, Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung
- Identitätsnachweis für juristische Personen:
Hinweis: Bei einem Kennzeichenwechsel müssen die vorhandenen Kennzeichenschilder vorgelegt werden!
Die Ummeldung ist unbefristet. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen dürfen allerdings nur in dem angegebenen Zeitraum bewegt werden.
Siehe „Erforderliche Unterlagen“
Sie können die Umschreibung entweder beim Straßenverkehrsamt oder hier im Serviceportal online beantragen.
Online-Umschreibung
1. iKFZ-Portal aufrufen (siehe Onlinedienstleistungen)
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (KFZ-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
10. Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
11. Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
12. Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf KFZ-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Umschreibung im Straßenverkehrsamt in Kirchlengern
Die Umschreibung kann mit Terminvereinbarung vor Ort vorgenommen werden. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung".
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Online-Umschreibung (iKFZ):
ab 23,20€
- Umschreibung vor Ort (in der Zulassungsstelle in Kirchlengern):
ab 28,10€
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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- Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)
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- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 988-3