Suche
Fahrerlaubnis; Führerschein ist entzogen und neu erhalten
Kurzbeschreibung
Aktueller Hinweis zur Online-Terminbuchung
Aufgrund der aktuell hohen Terminnachfrage im Straßenverkehrsamt kann es vorkommen, dass zeitnah keine Online-Termine gebucht werden können. Sofern möglich, werden montags, dienstags, mittwochs und donnerstags tagesaktuell zusätzliche Termine freigegeben.
Beschreibung
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Ihnen wurde Ihre Fahrerlaubnis entzogen und gleichzeitig eine Sperrfrist festgesetzt? Oder Ihnen wurde das Recht aberkannt, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.
Bevor das Straßenverkehrsamt Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen darf, wird geprüft, ob Sie sich eignen, ein Fahrzeug zu führen. Die Sperrfrist muss außerdem abgelaufen sein.
Bitte stellen Sie einen Antrag, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten möchten.
Den Antrag können Sie im Bürgerbüro Ihres Wohnortes stellen. Antragsvordrucke liegen im Bürgerbüro für Sie bereit.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
Generell werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen, die Ihnen bei Antragstellung genannt werden
- Führungszeugnis mit der Belegart „0“, das Sie bitte beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen (Kosten: 13,00 €)
Beantragen Sie die Klassen A, A1, B, BE, M und L, benötigen wir zusätzlich:
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über einen durchgeführten Erste-Hilfe-Kurs (nicht erforderlich bei ehemaligem Besitz der Klassen 2 oder CE).
Beantragen Sie die Klassen C1, C, C1E, CE + D1, D1E, D und DE, bringen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen mit:
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung,
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. Hausarzt, Betriebsarzt).
Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE ist eine leistungspsychologische Untersuchung oder ein Reaktionstest notwendig. Die Untersuchung und der Reaktionstest dürfen nur durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (zum Beispiel TÜV) oder durch einen Arzt für Verkehrsmedizin durchgeführt werden.
Stellen Sie den Antrag auf Neuerteilung mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist im Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt.
Sie haben die Möglichkeit, über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch, einen Termin zu buchen.
Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen bzw. Ihnen wurde das Recht aberkannt, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.
Verfahrensablauf
Das Straßenverkehrsamt fordert eventuell eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen, bevor es Ihnen eine Fahrerlaubnis neu erteilt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie
- wiederholt mit Alkohol am Steuer angehalten wurden,
- mit hoher Promillezahl kontrolliert wurden (1,6 Promille oder mehr),
- mehrfach strafrechtlich verurteilt wurden (insbesondere mit Verkehrsdelikten),
- mit Drogen aufgefallen sind oder
- die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von acht Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg verloren haben.
Bei bestimmten Erkrankungen verlangt das Straßenverkehrsamt von Ihnen ein ärztliches Gutachten.
150,00 €
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehr (Amt)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
- Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)
-
- Elsestraße 225
- 32278 Kirchlengern
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05223 988-444
-
Auskunft Straßenverkehrsamt (Telefonzentrale)
- Telefon:
- 05223 988-3
-
Herr Schmerz
Abteilungsleitung- Telefon:
- 05223 988-553