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Kindertagespflege; Förderung in Kindertagespflege beantragen

Online-Antragsassistent

Kurzbeschreibung

Kindertagespflege ist eine familienähnliche Form der Tagesbetreuung von Kindern. Die Kinder werden für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt einer Kindertagespflegeperson ihrem Alter entsprechend betreut und gefördert. 

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Bei der Betreuung können Sie wählen:

  • Ihr Kind soll ausschließlich bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden (reguläre Kindertagespflege).
  • Ihr Kind soll neben dem Besuch in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Schule auch zu Randzeiten bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden (kombinierte Kindertagespflege).

 

Zuständige Behörde für den Kindertagespflegeantrag

Der Kindertagespflegeantrag ist für Kinder im Einzugsbereich der

  • Stadt Enger
  • Gemeinde Hiddenhausen
  • Gemeinde Kirchlengern
  • Gemeinde Rödinghausen
  • Stadt Spenge
  • Stadt Vlotho

über das Serviceportal beim Kreis Herford zu stellen.

Sollte der Wohnort Ihres Kindes hier nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Wohnortkommune, um dort einen Antrag zu stellen.

 

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Nutzen Sie den Onlineantrag.

Nachweise können elektronisch als PDF oder Bilddatei (JPG) während des Antragsprozesses hochgeladen werden.

Eventuell werden Einkommensnachweise erforderlich. Bei Geschwisterkindern werden die entsprechenden Bescheide von der Kindertagespflege, der Kindertageseinrichtung oder der offenen Ganztagsschule benötigt.

Die Förderung Ihres Kindes in Kindertagespflege kann immer nur zum 1. eines Monats erfolgen. Dafür muss der Antrag im Vorfeld gestellt werden.

Sofern die Kindertagespflege erst ab einem bestimmten Zeitpunkt gewährt wird kann einen Monat vor Beginn der eigentlichen Betreuung eine Eingewöhnung in Anspruch genommen werden. Diese beträgt maximal 15 Stunden/Woche.

Die Förderung der Kindertagespflege können Eltern grundsätzlich für Ihr(e) Kind(er) bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in Anspruch nehmen.

Ein Kind, dass das dritte Lebensjahr vollendet hat, kann nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 SGB VIII in Kindertagespflege gefördert werden.

Kinder im schulpflichtigen Alter können bei besonderem Bedarf ergänzend in Kindertagespflege gefördert werden.

  • Wenden Sie sich direkt an eine anerkannte Kindertagespflegeperson Ihrer Wahl. Alternativ kann die Vermittlung an eine Kindertagespflegeperson auch über die Fachberatung der awo lifebalance (https://www.awo-lifebalance-owl.de/) erfolgen.
  • In der Regel schließen Sie einen Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson.

Hinweis: Der Betreuungsvertrag wird nur zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson geschlossen.

  • Stellen Sie einen Antrag auf Förderung der Kindertagespflege vor Betreuungsbeginn (siehe Onlinedienstleistungen).
  • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid und einen vorläufig festgesetzten Kostenbeitragsbescheid über den zu leistenden Elternbeitrag.

Sie zahlen entsprechend Ihres Einkommens und des Betreuungsvolumens einen gestaffelten Elternbeitrag. Die Beitragssätze entnehmen Sie der Beitragstabelle auf der rechten Seite. 

Hinweis: Unter 30.000 Euro Jahreseinkommen ist kein Beitrag zu zahlen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Bolte
    Sachbearbeiter/in Kindertagespflege (A-L)

    Telefon:
    05221 13-1421

  • Frau Grothues
    Sachbearbeiter/in Kindertagespflege (M-Z), Erstattung SV-Beiträge KTPP, Führungszeugnis und Unbedenklichkeitsbescheinigung (A-Z)

    Telefon:
    05221 13-1451