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Begleitende Hilfen im Arbeitsleben; Beratung und Unterstützung erhalten; Kündigungsschutz

Kurzbeschreibung

Sie haben Fragen oder Probleme aufgrund Ihrer Behinderung im Arbeitsleben? Dann sind wir Ihre Ansprechstelle - die Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf“.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Wir beraten Sie als

  • schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen im Berufsleben
  • Betriebe und Unternehmen, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen
  • Betriebs- und Personalräte, Vertretungen für Mitarbeitende
  • Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen
  • alle Menschen, die Fragen zum Schwerbehindertenrecht haben

Wir beraten und begleiten Sie zu folgenden Themen

  • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben - zum Beispiel eine behinderungsgerechte Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes
  • Psychosoziale Beratung und Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst
  • Beratung in Fragen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen und Begleitung des Kündigungsverfahrens
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsverfahren

Wer ist schwerbehindert?

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

Wer ist Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt?

Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit möglich. Den Antrag erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit unter der Service-Nummer: 0800 4 5555 00.

Wir arbeiten zusammen mit den Fachdiensten des Inklusionsamtes Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

  1. Integrationsfachdienst (psychosoziale Begleitung)
  2. Technischer Beratungsdienst (behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung)
  3. Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung
  4. Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung
  5. Präventionsfachdienst Sucht und Psyche

Dabei unterliegen wir selbstverständlich den strengen Vorschriften des Sozialdatenschutzes und der Schweigepflicht.

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

  • Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX), 3. Teil
  • Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
  • KFZ-Hilfe-Verordnung

Sollten wir Unterlagen von Ihnen benötigen, so teilen wir Ihnen dieses in einem ersten Gespräch mit.

Es sind keine Fristen zu beachten!

Es handelt sich um ein Beratungsangebot.

Es handelt sich um ein Beratungsangebot. 

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen