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Gewerbe; Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe beantragen

Kurzbeschreibung

Sie möchten gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.

Beschreibung

Worum geht es bei der Dienstleistung?

Die gewerbsmäßige Bewachung ist erlaubnispflichtig. Unter Bewachung i. S. des § 34a der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit.

Die unter den Begriff „Bewachung“ fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Dazu gehören u. a. 

1. die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung,

2. der Veranstaltungsdienst,

3. die Durchführung von Geld- und Werttransporten,

4. der Personenschutz, oder

5. die Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.

Die Bewachung erfordert eine aktive Obhutstätigkeit (z. B. Beaufsichtigung oder Kontrollen). Die Obhut muss in menschlicher Tätigkeit bestehen.

Bewachungsunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jede/r geschäftsführende/r Gesellschafter*in. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

Folgende Dokumente im Original werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

  1. unterschriebener Erlaubnisantrag,
  2. Sachkundenachweis der IHK entweder im Original oder als Kopie einzureichen,
  3. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Wohnsitz- und Betriebsstättenfinanzamt) sowohl für (jede) natürliche Person (GF)  als auch für die juristische Person (sofern vorhanden) - früher: "Unbedenklichkeitsbescheinigung"
  4. Bescheinigung in Steuersachen des Gemeindesteueramtes (Wohnsitz und Betriebsstättensteueramt), Einzelunternehmer oder bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer
  5. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis sowohl für (jede) natürliche Person (GF) als auch für die juristische Person (sofern vorhanden), https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/willkommen.jsf
  6. Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung des Gewerbetreibenden (bei GmbH & Co. KG ausgestellt auf die GmbH) über mindestens:
  • Für Personenschäden 1 Mio.
  • Für Sachschäden 250.000 €
  • Für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 €
  • Für reine Vermögensschäden 12.500 €

In Kopie reichen Sie bitte ein:

-Personalausweis, Reisepass bei EU-Bürgern ausreichend, ansonsten elektronischer Aufenthaltstitel

Bei juristischen Personen zusätzlich:

-aktuellen Auszug aus dem Handelszentralregister

-Kopie des Gesellschaftervertrages

Hinweis: Zur Überprüfung der erforderlichen Voraussetzungen (insb. Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit) kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern und Stellungnahmen anderer Behörden (z. B. Polizei, Landeskriminalamt, Verfassungsschutz) einholen.

Hinweis: Durch die möglichst vollständige Vorlage der Unterlagen tragen Sie zu einer möglichst kurzfristigen Bearbeitung bei. Es empfiehlt sich daher den Antrag erst zu stellen, wenn alle benötigten Unterlagen beigefügt werden können.

Es sind keine Fristen zu beachten!

Damit Sie die Erlaubnis nach § 34a GewO erteilt bekommen, müssen Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, in geordneten Vermögensverhältnissen leben, den Nachweis Ihrer persönlichen Sachkunde durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss und den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung erbringen. 

Die persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen (Zuverlässigkeit, Nachweis der erfolgreichen Ablegung einer Sachkundeprüfung) müssen von den Gewerbetreibenden bzw. von den gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person erfüllt werden.

Für folgende Bewachungstätigkeiten ist die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung erforderlich: 

1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr;

2. Schutz vor Ladendieben;

3. Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken;

4. Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes (AsylG), von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylG oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion;

5. Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

Die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe beantragen Sie im Wirtschafts-Service-Portal NRW. Die von Ihnen gemachten Angaben werden der zuständigen Stelle beim Kreis Herford über das Wirtschafts-Serviceportal NRW digital übermittelt.

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Tarifstelle 10.1.1.8.1 (Antrag Bewachungserlaubnis)

Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes und Wiederholungsprüfung (§ 34a Abs. 1 S. 1 und 10 GewO)

Gebühr: 250,- bis 5.000,- EUR

 

Hinweis: Wenn ein Antrag auf Erteilung zurückgenommen wird, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen wurde, die Amtshandlung aber noch nicht beendet ist oder ein Antrag abgelehnt wurde, so sind 75 Prozent der vorgesehenen ursprünglichen Gebühr zu zahlen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen